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Hannes Hilberger und dessen Ehefrau, Katharina, geb. Heuser zu Niederweimar, sind nun nicht im Stande, die verloren gegangene Original-Schuld­verschreibung vorzulegen, und auf deren Antrag werden alle Diejenigen, welche aus der gedachten Obligation noch Rechte geltend zu machen haben, aufgefordert, binnen zwei Monaten von heute an, dieselben hier vorzubringen und ihre etwaigen Ansprüche so gewiß zu begründen, als sonst auf weiteren Antrag der gegenwärtigen Besitzer der Hypothek der Eintrag des Pfandrechts bezüglich der gedachten 75 Gulden im Hypothekenbuche gelöscht werden wird.

Marburg am 13. März 1851.

Kurfürst!. Hess. Justizamt III. Ossius.

vdt. Ruprecht.

505) Marburg.

Berfügnn g

in Sachen

der ledigen Geschwister Valentine Katharine und Maria Wilhelmine Victorie Schweinsberger von Ockershausen, unter Vormundschaft des Jacob Lachmund daselbst, Kläger

wider

die Katharine Schweinsberger von da, dermalen in unbekannter Fremde, Verklagte

wegen Forderung.

Wird diese Klage:

die Verklagte schuldete der Mutter der Klä- ger aus Darlehn vom 1. Mai 1820 den Betrag von 100Thalern, dieser-Forderungs- anspruch an der Verklagten ist vermöge Ces- sion vom 2. Januar d. I. auf meine Cu- randen übergegangen. Die Verklagte hat diesen Anspruch, obgleich sie von der Mutter meiner Curanden wiederholt dazu aufgefor- dert ist, bis jetzt nicht abgeführt und ich sehe mich daher klagend zu bitten gemüßigt:

die rubricirten Verklagten zur Zahlung der libellirten 100 Rthlr. ref. exp. schul­dig zu verurtheilen."

Die Verklagte ist dermalen in Ockershausen nicht anwesend, und wie die unter Z. 2 anliegende Bür- germeisterbescheinigung ergiebt, ist deren dermaliger Aufenthaltsort unbekannt, weßhalb ich weiter bitte:

der Verklagten diese Klage durch Insertion in öffentliche Blätter zu insinuiren und sie zu einem Verhandlungs-Termine vorzuladen, unter der Androhung, daß alle weiteren, in dieser Sache ergehenden Verfügungen und Bescheide durch Anheften im Gerichtsgitter- schrank bewirkt werden würden." vorgclesen genehmigt

in fidem Ruprecht.

Der Verklagten, da bescheinigtermaßen deren Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hierdurch mit der Auflage bekannt gemacht, die Kläger klaglos zu

stellen, oder etwaige Einreden dagegen bei Strafe der Verurtheilung in die Kosten im Termin

den 25. April d. I., und eventuell bei Strafe der Ausschließung und des Zugeständnisses im Termin

den 23. Mai l. I., vor unterzeichnetem Gericht (auf dem hiesigen Schlosse) vorstellig zu machen, und wird bemerkt, daß alle in dieser Sache weiter ergehenden Verfügungen und Bescheide, durch Anheften im Gerichtslocal, werden bewirkt werben.

Marburg am 10. März 1851.

Kurfürst!. Hess. Justizamt III.

Ossius.

vdt. Ruprecht.

Besondere Bekanntmachungen.

488) Gießen. Der Pfandschein Nr. 25334 über einen blauen Oberrock, ist angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder diesen Rock wie­der einlösen will, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordert, solche so gewiß innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst ohne alles Weitere das Pfand an den Verpfänder abgegeben werden wird.

Gießen den 12. März 1851.

Die Pfandhausverwaltung ____ Bieler. Pfeil.

504) Großenlinden.

Bekanntmachung.

Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Stadt Großenlinden jährlich drei Krämer- Märkte gestattet sind, welche für das Jahr 1851 abgehalten werden, nämlich:

1) Dienstag den 8. April,

2) Dienstag den 1. Juli und

3) Dienstag den 2. September,

jedesmal 8 Tage nach dem Gießer Lätari-, Gießer

Johanni- und Gießer Bartholomäi-Markt.

Ich ersuche alle Ortsvorstände, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Auch diejenigen Krämer, welche Stände von hier aus gestellt zu haben wünschen, solches alsbald an mich gelangen zu lassen.

Schließlich bemerke ich noch, daß der erste Markt von Standgeld frei ist.

Großenlinden den 14. März 1851.

Der Bürgermeister Menges.

Versteigerungen.

508) Gießen.

Holzversteigenmg im Gießener Stadtwald.

Montag den 24. März l. I., von Morgens 9 Uhr an, soll in dem hiesigen Stadtwalde, Schutzbezirk Fer-