Inrcigeblnlt
der
Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.
M 23* Mittwoch den 19 März
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 30fr., fnr Auswärtige >»el.
Postaufschlag 1 st. 42 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern . In Gießen bei der Erped. (Canzleiberg Lit. . • ■)
EinrückungSgcbühr für die gespaltene CorpuSzeile 2 fr.
Amtlicher Theil.
Gießen am 17. März 1851.
Betreffend: Die Musterung des JahreS 1851.
Der Großherzoglich Hessische
Regierungsrath Eckstein zn Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Recrutirungs-Districts Gießen.
Eie werden in Jbren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß die Bezirksmuste- rungsliste vom Recrutirungs-District Gießen für 1851 14 Tage lang, vom 24. d. MlS. bis zum 7. k. Mts-, auf der Regierungs-Canzlei dahier zur Einsicht offen liegt.
lieber die geschehene Bekanntmachung werden Sie binnen 8 Tagen berichten.
Eckstein. (501)
Bekanntmachung.
Der Ulrichsteiner Ostermarkt wird nicht, wie im Kalender angezeigt, Donnerstag den 24. April l. I., sondern Montag den 2 8. April l. I., abgehalten werden.
Die Gr. Bürgermeister haben dies in ihren Gemeinden zu veröffentlichen.
Gießen den 13. März 1851.
Großh. Hess. Regierungs-Commission daselbst.
K ü ch l e r. (506)
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
EdicLalladungcn.
503) Marburg.
Oeffentlichc Bekanntmachung.
Ausweislich der bei biesigem Justizamte III. geführt werdenden Hvpotbekenbücher hat Peter Heuser von Niederweimar vermöge gerichtlicher Schuld- und Pfandverschreibung vom 2. August 1816 von dem Administrator Ha ns mann zu Marburg ein zu 5% zu verzinsendes Darlehen von 75 Gulden erborgt und ein in der Gemarkung von Niederweimar gelegenes Grundstück, als:
Nr. 346, % Klftr. 34 Ruthen Erbgarten, am Wenkbacher Wege, dieserhalb zum speciellen Unterpfand eingesetzt.
Ausweislich beigebrachter Bescheinigung ist Administrator Hausmann verstorben und die von demselben zurückgegebene, mit Quittung versehene Original-Schuldverschreibung verloren gegangen, ohne daß die Löschung des eingetragenen Pfandrechts, bewirkt worden, — und hat die Erbin des ursprünglichen Gläubigers in die Löschung des Pfandrechts gewilligt.
Die gegenwärtigen Besitzer der Hypothek: Jo-
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