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Gerichtliche unb Privat - Bekanntmachungen.

Gießen.

323)

Der Wahlcommissär Hch. Ferber.

werden kann.

Gießen am 14. Februar 1851.

Daubringen, über welches von Gr. Hofgerichte da­hier der förmliche Concurs erkannt worden ist, sind" so gewiß im Termin

Freitag den 21. Februar 1851, Vormittags 9 Uhr, bei hiesigem Gerichte zu melden, als sonst ohne ein besonderes Präclusivdecret stillschweigender Ausschluß von der Masse eintreten wird.

Gießen am 19. December 1850.

Gr. Hess. Landgericht Ploch.

Edictalladungen.

318) Gießen. Forderungen an den geringen Nachlaß des zu Bieber verstorbenen pensionirien Revierförsters Lupus sind im Termin

den 10. März l. I., Vormittags 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben.

Gießen am 14. Februar 1851.

Gr. Hess. Stadtgericht __________Muhl.

13) Gießen.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Forderungen aller Art an das Vermögen des nach Amerika gegangenen Heinrich Geißler von

Besondere Bekanntmachungen.

297) Gießen.

Wahlausfchreiben.

Die Ergänzungswahl des Gemeinderaths für die Gemeinde Gießen bett.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß die Ergänzungswahl deS Gemeinderathsvon Gießen auf dem Rathhause daselbst am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag den 25., 2«.,> 27. unv 28. Februar l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr unter der Leitung deö Unterzeichneten vorge. "°"°"L.u"»"7-° Ech-n.UW-wchl sind SfrllH« ®m*. « Mw», «->-d« K-m»ss und Wilhelm Löber; sodann treten gesetzlich aus: Georg Phil. F'llmann, ®

Konrad Weidig. Die drei letzteren sind indessen wieder wahlbar. Cs sind somit sieben Mitglieder in den Ge^e'Sämnttliche "stimmfähige Or,Würger von Gießen werden aufgesordert, «n dieser Wahl zu nehmen und gleich vom Beginn der Wahl an sich zur Abstimmung zahlreich einzufinden, damit d e Wahl zur Ersparung von Zeit und Kosten wo möglich schon vor Ablauf der viertägigen Frist gelch eg

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundener Gegenstand.

Ein Eigarrenhalter wurde dahier gefunden. Der Eigenthümer kann denselben auf dem Gr. Polizei- büreau dahier in ^mpfang nehmen. Polizei-Commissär

Gießen cm 18. Februar 1851. L. Nover.

Die Reinhaltung der Straßen vor dem Selzer- und Wallthore betreffend r

Auf die Anfrage in Nr. 14 des Anzeigeblattes vom 15. d. M., erwiedere ich schließlich, daß eme amtliche Zurücknahme des Art. I. 11. des im Anzeigeblatt Nr. 32 vom Jahre 1843 erschienenen Regulativs vom 9. August 1843 bis jetzt keineswegs erfolgt, daß derselbe vielmehr im Anzeigeblatt Nr. 52 von 1846 seinem ganzen Inhalt nach eingeschärft worden ist und daß, wenn wirklich vormalige BaubeanNen dle .Uch ^ befolqunq jener Vorschrift für hiesige Stadt sollten veranlaßt haben (was ich, weil denselben Vo>schrien m L LdgLmdm G-iiuu, »»ich-,. »er»c, d-,w-ix°> dich um f. -»'** * Handhabung von Gr. Polizeibehörde zu verlangen, als nach einer allgemeinen Mlmsterralverfugung vom 6. Januar 1840das regelmäßige ortspolizeiliche Reinigen der auf Staats- und Provinz,alkosten erbauten und unterhalten werdenden chaussirten Ortsstraßen von den betreffenden Einwohnern als eine ihnen