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Die Unterschrift des Beitretenden wird von Ihnen beglaubigt und die Beglaubigung mit Datum versehen von Ihnen unterzeichnet, auch das Bürgermeistereisiegel beigedrückt.
Diesem vorgängig ist die Beitrittserklärung dem Beitretenden zu übergeben, damit dieser solche und den baaren Betrag der Einlage (175 fl.) an den Vorsteher der Stellvertretungs-Anstalt, Oberst Fresenius zu Darmstadt, Nheinstraße Lit. E. Nr. 107., überbringe oder portofrei übersende.
Wir verweisen Sie in Allem Uebrigen auf die betr. Belehrung und erwarten, daß von Ihnen in der Stellvertretungssache mit aller Pünktlichkeit und Genauigkeit verfahren werden wird.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Die Ertheilung eines
unentgeltlichen Unterrichts im Hufbeschlage
für
Angehörige der Provinz Oberhessen, im Winter 1852 betr.
An dem von den landw. Vereinen von Starkenburg und Rheinhessen hervorgerufenen Unterricht in der Kunst des Hufbeschlages zu Darmstadt können auch Angehörige der Provinz Oberhessen Theil nehmen, vorausgesetzt, daß die Theilnahme aus Starkenburg und Rheinhessen nicht so stark ist, um weitere Annahmen von Theilnehmern möglich machen zu können, und zwar unter- nachstehenden Bestimmungen:
1) Der Unterricht dauert vom 15. Januar bis zum 15. März 1852 und bezieht sich sowohl auf theoretischen Unterricht über die Natur des Hufes und seine Krankheiten, als auch auf praktische Anweisung im Anfertigen von Eisen für die verschiedenen Hufformen u. s. w. und in der Kunst des Beschlages selbst rc. Außerdem wird in etwa erübrigten Stunden Unterricht in der Kenntniß der besseren und neueren landw. Werkzeuge, un Rechnen, Zeichnen rc- ertheilt werden.
2) Zu dem Unterrichte können nur Solche zugelassen werden, welche die nöthigen Handgriffe des Schmiedehandwerks bereits sich zu eigen gemacht haben, und von diesen erhalten bei gleicher Befähigung diejenigen den Vorzug, welche schon in ailswärtiger Condition standen (gewandert sind).
3) Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt.
4) Außerdem erhalten diejenigen, welche die nöthigen Mittel zu ihrer Verpflegung während ihres Aufenthalts zu Darmstadt nicht besitzen, einen angemessenen Beitrag hierzu aus der landwirthschafilichen Bereinskasse.
5) Nach Beendigung des Unterrichts wird eine Prüfung statthaben und deren Resultat jedem Theil- nehmcr am Unterrichte schriftlich beurkundet.
Diejenige» jungen Schmiede aus Oberhessen, welche an vorbemerktem Unterrichte Theil zu nehmen gesonnen sind, haben sich bis zum 1. December d. I. bei dem Präsidenten des landw. Vereins von Oberhessen zu Laubach schriftlich zu melden.
Dieser Meldung, wozu es keines Stempelpapiers bedarf, ist ein bürgermeisteramtliches Zeugniß über sittlich gutes Betragen, sowie in dem Falle auch über die Vermögensverhältnisse des Bewerbers beizulegen, wenn noch die besondere Unterstützung Seitens des Vereins in Anspruch genommen werden will.
Kolnhausen, den 2 Oktober 1851.
Der Präsident des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen.
In dessen Abwesenheit
Der Vicepräsident: Dr. Gros.
uud Privat - Bekanntmachungen.
Gerichtliche
Edictalladung.
1997) Gießen.
Oeffentliche Aufforderung.
Forderungen an den Nachlaß der dahier verstorbenen Nicolaus Frank'S Wittwe sind um so gewisser binnen 14 Tagen bei unterzeichnetem Gerichte an- znzeigen, als sonst später auf solche keine Rücksicht genommen werden kann.
Gießen am 8. October 1851.
Gr. Hess. Stadtgericht Muhl.
Besondere Bekanntmachungen.
1972) Gießen. Das 3., 4. und 5. Ziel Gewehrgeld ist bis Ende d. Mts. an die Stadt- kaffe zu berichtigen, indem sonst im Anfang des nächsten Monats mit dem gesetzlichen Zwangsverfahren vorgeschritten werden muß.
Gießen am 16. October 1851.
Der Stadt-Einnehmer
Enders.


