Ausgabe 
15.10.1851
 
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Jnzeigrblntt

der

Stadt und des Regierungsbezirks

Jfä SS* Mittwoch den 15. October 1851«

(Srfdjeint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. Sott., für Auswärtige inet Postaufschlag 1 st. 42 ft. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erped. cCanzleiberg Li«. B. Nr. 1.) EinrückungSgebnhr für die gespaltene CorduSzeile 2 fr.

Amtlicher TheLL

Inhalt des Gr- Hess. Regierungsblatts vom 1. October 1851, Nr. 30.

lRomor^nr.'ntt^n '<in! belr5 ~ 2) ®efc6' bie Entschädigung für aufgehobene ausschließliche Handels- und

Gcwerdspnvtlegten betr; 3) Bekanntmachung, die Ausdehnung der zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Könia- l,ch Bapertschen Regierung wegen Verhütung und Bestrafung der Forstfrevel getroffenen Uebereinkunft vom 6. Avril 1822 dauer dea ~ P Bekanntmachung, die Ausführung des Art. 3 des Vertrags wegen Fort-

@frnrrn «nn smpin Bomm8.' 5Wai 1841 in Beziehung auf die Erhebung und Controlirung der inneren

Steuern von Wem, Obstwein, Branntwein, Bier und Taback betr.; 5) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürf- a erunäsbeilrtt'srba» und Niederingelheim für 1851; - 6) Nachträgliche desgl. in den Gemeinden des Re-

S tt isiio»,1J ~ Desgl. in den israelitischen Religionsgemeinden im Regierungsbezirke Mainz für

-tv o unb8 8) Ordensverleihungen; 9) Namensocränderung; 10) Dienstnachrichten'

11) Dienstentlassungen; - 12) Versetzungen in den Ruhestand; - 13) Sterbfälle.

B e krrzrZz tmerch erm g, die von dm Theilnehmern der StaatsMssecuranz-Anstalt für die Stellvertretung auf das Jahr 1852 zu zahlende Einlage betreffend.

Mit Bezug auf §. 8 und 9 der Statuten der Staats-Affecnranz-Anstalt für die Stellvertretung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlage, welche bei dem Eintritt in diese Anstalt für das Musterungs- und das Ziehungsjahr 1852 zu zahlen ist, 175 fl. (Einhundert fünf und siebenziq Gul- können^^^ UUb be Erlagen vom 16. October d. I. an zur Affecuranzkaffe dahier bezahlt werden Darmstadt am 18. September 1851.

Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern

v. D a l w i g f.'

____________ Neuling,

Gesetz,

_Jb« Erhebung der Staatsauflagen für das vierte Quartal des Jahres 1851 betreffend. LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzoa von Hessen und bei Rhein ic. rc.

. , ilnftren getreuen Ständen übereingekommen sind, daß das Fiuanzgesetz vom 7. Oc-

er 1845 auch für das vierte Quartal des Jahres 1851 noch fortbestchen soll, so haben Wir verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:

nnci vom 7. October 1845 wird auf das vierte Quartal des Jahres 1851

ausgedehnt und tn Wirksamkeit gesetzt, und es sind daher nach Maaßgabe desselben die sämmtlichen directen