Ausgabe 
13.9.1851
 
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Eingelangter amtlicher Nachricht zu Folge, ist die Abhaltung des Oraniensteiner Volksfestes da- auf den 15., 16. und 17. d. MtS. bestimmt gewesen, unterlagt worden, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Gießen den 11. September 18al. . ,

Die Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.

In Verhinderung des Dirigenten:

H a l l w a ch s. (1770)

Bekanntmachung.

Dem Bezirksboten Johannes Selz er dahier ist der II. Botenbezirk übertragen und der Adolph Heimreich dahier für den III. Botenbezirk als Bezirksbote ernannt und verpflichtet worden.

K ü ch l e r. (1749)

Bei den Erdarbeilen in der Lindener Mark kön­nen fleißige Arbeiter gegen guten Lohn Beschäftigung erhalten.

Gießen, am 12. August 18ol.

Der Gr. Hess. Sections-Jngenteur Eickemeyer.

Cdictalladungen.

1748) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen gegen den Kaufm. Jacob Her­bert dahier den förmlichen Concuroproceß erkannt hat, werden Alle, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche in dem auf

Donnerstag den 9. October d. I, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermine bei Meldung des stillschweigend cintretenden Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterteilt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden bezüglich der in demselben Termin zu versuchenden Güte, der Walch eines Massepflegerö und Glaubtger- auSschusses zustimmen.

Gießen am 3. September 18ol.

Gr. Hess. Stadtgericht das.

M u h l. Bott.

Besondere Bekanntmachungen.

1742) Gießen. Nachdem mir unterm heuti­gen die Vergütung für die am 30. November v. J. dahier einquartirten und ve>pflegtcn Konigl. Preuß.

Enders.

1561) Gießen.

Main-Weser-Eisenbahn.

1750) Gießen. Nachdem Johannes Dern und Johannes Will lr. von Leihgestern als Curatoren des für einen Verschwender erklärten Joh. Heß 9r. von da bestellt worden sind, wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntni-j gebracht daß nur von den Curatoren das Ve>mögen res jot). Heß 9r. verpflichtende Geschäfte eingegangcn werden ^"chugleich werden die Gläubiger des Joh. Heß 9r. aufgefordert, ihre Forderungen an diesen im Termin

Freitag den 3. Oclober d. I., Vormittags 9 Uhc, .

so gewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, wldn- acnfalls sie bei der Ordnung semeS Vermögens, und Schuldenwesens keine Berücksichtigung finden werden.

Gießen am 2. September 1851.

Gr. Hess. Landgericht Heye r.

Gerichtliche mtb Privat - Bekanntmachungen.

Truppen zugekommen ist, so werden die Ouartir- träqcr hiermit aufgefordert, die fragliche Vergütung innerhalb 8 Tagen bei der Stadtkasse in Selb st - person in Empfang zu nehmen, indem Dritte ohne besondere Vollmacht nicht vorschriftsmäßig gültig auittiren können. Diejenigen, welche dieses unter­lassen, haben sich cs selbst zuzuschreiben, wenn ihnen die sragl. Vergütung nach Abzug von einem Kreuzer für jede Einheit ins Haus überschickt wird.

Gießen am 8. September 1851.

Der Stadl-Einnehmer

1658) Gießen.

Bekanntmachung, die Auöloosung von Obligationen der Stadt Gießen.

Bei der diesjährigen planmäßigen Verloosung der städtischen Obligationen auf Inhaber sind folgende Nummern zur Rückzahlung bestimmt worden.

A. Von dem 3'/-procentig.en Anlehn: Die Obligationen Lit. A. Nr. 158. ä 1000 fl., Lit. B. Nr. 24. 208. 211. ä 500 fl., Lit. C. Nr. 112. 131. 143. 163. 223. a 100 fl , Lit. D- Nr. 93. a 50 fl.

B. Von dem 4procentigen Anlehn:

Die Obligationen Lit. C. Nr. 48. 62. 81.

d Die Inhaber dieser Obligationen können vom 1. October l. I. an ihre Kapitalien bei der Stadt-

Gießen.

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