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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Edictalladungen.
688) Gießen. Johannes Möckel 2r., Konr. S., Eheleute zu Watzenborn, beabsichtigen ihr Grundvermögen in der Gemarkung Watzenborn und Steinberg an ihre Kinder abzutreten.
Nach den gerichtlichen Pfandbüchern haften jedoch auf diesem Grundvermögen:
1) 200 fl. Hypothekschuld des Johs. Heß, Müller, und dessen Ehefrau von Steinberg, bei der UniversilätSvogtei zu Gießen laut Obligation vom 12. Januar 1780;
2) 500 fl. und 125 fl. Hypothekschuld derselben Eheleute bei Secrctär Wittich zu Gießen laut Obligationen vom 2. April 1782 und 16. September 1783;
3) 300 fl. Hypothekschuld derselben Eheleute bei der Uin'vcrsitätöwittwenkasse laut Obligation vom 11. März 1784;
4) 150 fl. Hypothekschuld des Johs. Möckel, K. S. und dessen Ehefrau, Katharine Eli- sabethe von Watzenborn bei Sergeant Pehl, modo der Universitätsvogtei zu Gießen laut Obligation vom 18. October 1817 und
5) 100 fl. Hypothekschuld derselben Eheleute bei Fräulein Ernestine von Zanthier in Dresden laut Obligation vom 24. Juli 1819.
Die Interessenten behaupten die Abführung dieser Schulden, können solche aber nicht durch Vorlage der quittirten Obligationen darthun, auch nicht das Eigcnthum von allen Grundstücken urkundlich Nachweisen. Auf ihren Antrag werden daher alle Diejenigen, welche irgend Ansprüche an das Grundvermögen der Johs. Möckel II., K. S., Eheleute, sowohl in Ansehung des Eigenthums, als auö den angeführten Obligationen bilden zu können glauben, hiermit aufgefordert, diese Ansprüche binnen 6 Wochen von heute an so gewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls die erwähnten Verpfändungen für erloschen angenommen, die dessall- sigen Einträge im Pfandbuche gelöscht und die bereits errichteten Theilzettel die gerichtliche Bestätigung erhalten weiden.
Gießen am 5. April 1851.
Gr. Hess. Landgericht das.
Heyer. Bücking.
503) Marburg.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Ausweislich der bei hiesigem Justizamte III. geführt werdenden Hypothekenbücher hat Peter Heuser von Niederweimar vermöge gerichtlicher Schuld- und Pfandverschreibung vom 2. August 1816 von dem Administrator Hans mann zu Marburg ein zu 5% zu verzinsendes Darlehen von 75 Gulden erborgt und ein in der Gemarkung von Niederwei- mar gelegenes Grundstück, als:
Nr. 346, V* Klftr. 34 Ruthen Erbgarten, am Wenkbacher Wege,
dieserhalb zum speciellen Unterpfand eingesetzt.
Ausweislich beigebrachter Bescheinigung ist Administrator Hausmann verstorben und die von demselben zurückgegebene, mit Quittung versehene Original-Schuldverschreibung verloren gegangen, ohne daß die Löschung des eingetragenen Pfandrechts bewirkt worden, — und hat die Erbin des ursprünglichen Gläubigers in die Löschung des Pfandrechts gewilligt.
Die gegenwärtigen Besitzer der Hypothek: Johannes Hilberger und dessen Ehefrau, Katharina, geb. Heuser zu Niederweimar, sind,nun nicht im Stande, die verloren gegangene Original-Schuldverschreibung vorzulegen, und auf deren Antrag werden alle Diejenigen, welche aus der gedachten Obligation noch Rechte geltend zu machen haben, aufgefordert, binnen zwei Monaten von heute an, dieselben hier vorzubringen und ihre etwaigen Ansprüche so gewiß zu begründen, als sonst auf weiteren Antrag der gegenwärtigen Besitzer der Hypothek der Eintrag des Pfandrechts bezüglich der gedachten 75 Gulden im Hypothekenbuche gelöscht werden wird.
Marburg am 13. März 1851.
Kurfürst!. Hess. Justizamt III.
Ossiuö.
vdt. Ruprecht.
Besondere Bekanntmachung.
695) Gießen. Der Pfandschein Nr. 24255 über ein Kleid und ein Halstuch ist angeblich verloren worden. Da nun die Vcrpfänderin das Pfand einlösen will, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche daran bilden könnten, aufgefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, gegenfalls das Pfand ohne alles Weitere an die Vcrpfänderin verabfolgt werden wird.
Gießen den 10. April 1851.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
709) Gießen.
Verpachtung deS Grablandes im Oswaldi- schen Garten.
Nächsten Mittwoch den 16. April d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem Nathhause das Grabland im sogenannten Oswaldischen Garten in 4 gleichen Abthei- lungen auf ein Jahr verpachtet werden.
Gießen den 10. April 1851.
Der Bürgermeister Hch. Ferber.


