Ausgabe 
8.11.1851
 
Einzelbild herunterladen

Anzeigeblatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks

Gießen.

M AO. Sonnabend -en 8. November 1*51.

Erscheint wichentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 g. 30tr fit Iu«wtrtige i»«I.

Postaufschlag 1 st. 43 ft. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. Zn Gießen bei der Ervcd. (Äanzleiberg Lit. B. Nr. L) Einrückung«gebühr für die gesraltene SorduSznle 3 fr., Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespalic.tr Zeile 3 fr.

aiminiminii '»«->» I

Amtlicher Th eil.

Inhalt des Gr. Hess. Regierungsblatts vom 27. October 1851, Nr. 35.

1) Bekanntmachung, die Addisional-Convention vom 20. Mai 185i zu dem Handels- und Schifffahrts-Vertrage vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handels-Vereines einerseits und Sardinien andererseits betr.; 2) Bekanntmachung, den Handels« und Sch.fffahrts-Vertrag zwischen dem Zollvereine und der ottomanischen Pforte, insbe­sondere den verabredeten neuen Tarif betr.; 3) Bekanntmachung, di«Niederschlagung der Hälfte der Umlagen der Gemeinde Hartmannshain für das Jahr 1851 betr.; 4) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden; 5) Dicnstnachrichten; 6) Concurrenzeröffnungen.

Vom 31. October 1851, Nr. 36.

1) Gesetz, die Convcrtirung des in Gemäßheit des Gesetzes vom 19. Mai 1848 ausgenommen«!! öproeentigen Anlehens von Einer Million Gulden in ein anderes Anlehen von 900,000 fl. zu 41/, pCt betr; 2) Bekanntmachung, die Conver- tirung des in Gemäßheit des Gesetzes vom 19. Mai i848 aufgcnommenen üproccntigen Ai.lehenS von Einer Million Gulden in ein anderes Anlehen von 900,000 fl. betr ; 3) Bekanntmachung, eine mit der Königlich Dänischen Postverwaltung ge­troffene Uebereinkunft bezüglich der Erleichterung des Correspondenz-Verkehrs betr.; 4) Nachträgliche Uebersicht der Um­lagen zur Bestreitung der Communaldedürfniffe in den israelitischen Religionsgemeitiden des Regierungsbezirks Biedenkopf für 185i; 5) Nachträgliche Uebersicht der für das Jahr 1851 und rcsp. 18s7i3 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israellt.schen Religionsgemeinden im Regierungsbezirk Mainz; 6) Bekanntmachung, die Nichterhebnng von zwei Drittheilen der für die Gemeinde Echzell für 1851 ausgcschlagenen Umlagen zweiter Klasse betr.; 7) Ordensver­leihungen; 8) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden; 9) Bekanntmachung, vie Bertheilung der PreiSmedaillen in dem philologischen Seminar zu Gießen betr.; 10) Namensveränderung; 11) Dienstnachrichten; 12) Militärdienst­nachricht; 13) Dienstentlassung; 14) Versetzungen in den Ruhestand; 15) Concurrenzeröffnungen; 16) Sterbfälle.

Gesetz,

die Couvertirung des in Gemäßheit deö Gesetzes vom 19. Mai 1848 ausgenommen«! 5pro- zentigen Anlehenö von Einer Million Gulden in ein anderes Anlehen von 900,000 fl.

zu 4*/2 pCt. betreffend.

8 NDWIG Hf. von Gottes Gnaden Groß her zog von Hessen und bei Rhein ?c. ic.

Wir haben mit Beirath und Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:

Art. 1. Die bis jetzt noch nicht wieder abgetragenen Obligationen des in Gemäßheit des Gesetzes vom 19. Mai 1848 aufgenommenen öproeentigen Anlehens von Einer Million Gulden sollen sämmtlich alsbald aufgekündigt und nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist abgetragen werden.

Art. 2. Zur Abtragung dieses Anlchens soll ein anderes Anlehen im Betrage von 900,000 fl. zu 4% pCt. verzinslich ausgenommen werden, welches bis zum Ablauf des Jahres 1855 von beiden Seiten unaufkündbar sein soll. Von dem Jahre 1856 an soll aber Unserer Staatsschulden-Tilgungskasse das Recht der Aufkündigung zustehen und es soll von da an aus den von den Ständen hierzu, bewilligten Mitteln der Betrag von mindestens 50000 fl. jährlich zur Verzinsung und Tilgung des Anlehens in so lange verwendet werden, bis dasselbe wieder gänzlich abgetragen sein wird.