Ausgabe 
6.12.1851
 
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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictalladungm.

2305) Gießen.

Gläubiger-Aufforderung.

Forderungen an den nach Amerika ausgewan- berten Georg Opper von Mendorf an der Lda. find im Termin

Freitag den 12. Derember d. I., Vormittags 9 Uhr, sogewiß dahier auzuzeigen, widrigenfalls sie bei der Ordnung seines Schuldenwesens keine Berücksichti­gung finden werden.

Gießen am 21. November 1851.

Gr. Hess. Landgericht Heyer.

2323) Gießen. Ansprüche jeder Art an das Vermögen des Ludwig Euler von Trohe, gegen welchen der förmliche Concurs erkannt worden, sind im Termine

Freitag den 16. Januar 1852, Vormittags 9 Uhr, so gewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, widri­genfalls sie ohne weiteres Präclusivdecret von der Masse ausgeschlossen werden.

Gießen den 1. December 1851.

Gr. Hess. Landgericht das. Heyer.

Besondere Bekanntmachungen.

2335) Gießen.

Die Sperrung des Leihgesterner Wegs.

Wegen der in etwa 8 Tagen eintretenden Pla- nirung des Leihgesterner Wegs muß derselbe für Fuhrwerk auf längere Zeit gesperrt werden. Man unterläßt nicht, dieses zur Kenntniß der Grundbe­sitzer zu bringen, damit sic sich mit ihren Oeconomie- fuhren danach einrichten können.

Gießen den 3. December 1851.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

2340) Gießen. Man bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß von heute an die Abfertigung des Gießen-Büdingener Post­wagens Morgens 7* 1 2 3 4 5 6 7/,, Uhr statt hat und daß der Abgang des ersten Eilwagens von hier­nach Langgöns zum Anschluß an den ersten Eisenbahnzug von da auf 372 Uhr Morgens verlegt worden ist.

Gießen den 4. December 1851.

Großh. Postamt Schön.

2337) Giessen. Die Zinsen von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien sollen an nachstehenden Geschäftslagen bezahlt resp. den Kapitalien zugeschrieben werden:

1) Mittwoch den 10. December,

2) Samstag den 13. n

3) Mittwoch den 17.

4) Samstag den 20.

5) Mittwoch den 24. w

6) Samstag den 27.

7) Mittwoch den 31.

Die Interessenten werden daher aufgesorderl, die Zinsen an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu Icgittmiren.

Die Zinsen werden nach dem Kalenderjahr be­rechnet und sind deswegen auch dann zu empfangen, wenn das Kapital im laufenden Jahr erst eingelegt wurde und volle Jahreszinsen noch nicht verfal­len sind.

Zugleich muß ich die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam machen, daß sie sich Vormittags von 8 bis 10 Uhr einfinden wollen, weil später der Andrang von auswärtigen Zinsenempsän- gern zu groß wird und diese alsdann vorzugsweise befördert werden müssen.

Die Dienstherrschaften werden ersucht, ihr Gesinde hiernach verständigen zu wollen.

Gießen den 3. December 1851.

Der Rechner der Spar- und Leihkaffe Kehr.

2326) Gießen. Das hiesige Publikum ist bei dem Ankauf von Braunkohlen gegen Vervortheilungen der Verkäufer seither nicht gesichert gewesen und cs sind darüber beständig Klagen laut geworden. Für den Stadtvorstand war cs daher ein Anliegen, diesem Uebel- stande abzuhelfen und er hat demzufolge einen Braunkohlenmesser bestellt und gerichtlich ver- pstichten lassen. Indem man dieses zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerkt man zugleich, daß der Messerlohn aus 2 Heller vom Centner vorläufig bestimmt und diese Stelle dem ver­pflichteten Holzsetzer in den Stadtwaldungen, Friedrich Graf von hier, wohnhaft bei Küfermeister Zinser in der Kaplansgasse, übertragen worden ist.

Gießen den 29. November 1851. Der Bürgermeister

Hch. Ferber.