Ausgabe 
5.3.1851
 
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Anzeigrblatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks

G L e tz e n.

Jfo IN Mittwoch den Z7 März 1S51'

(Srfitjeint Wbq-Nllich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Prei« der Jahrgang« für Einheimische I H. 30ft., für Anin:Krüge i«d.

Postaufschlag 1 fl. 43 ft. AniwKrti abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erped. (Sanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungigebühr für die gespalten« Corpuszeile 3 fr.

Amtlicher Th eil.

Nr. R. C. 1874. Gießen am 26 Februar 1851.

Betreffend: DaS Schießen in Städten und Dörfern.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission

des Regierungsbezirks Gießen

an

sämmtliche Localpolizei- Behörden des Regierungsbezirks Gießen.

Wir sind veranlaßt, das bestehende Verbot des Schießens in Städten und Dörfern einzuschärfen, und weisen Sie an, etwaige Zuwiderhandlungen dagegen alsbald zur Anzeige zu bringen.

K ü ch l e r. (411)

Nr. R. C. 1920. . Gießen den 25. Februar 1851.

Betreffend: Den Abgang der Landgestütsbeschäler auf die Gestüts« stationen in der Provinz Oberhcffen.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission

des Regierungsbezirks Gießen

bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß die Gr. Landgestütsbeschäler am 3. März I. I. von Darmstadt auf die Gestütsstation nach Grünberg abgehen.

K ü ch l e r. (399)

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Gin deutsches Lesebuch, eine Rodhacke und ein weißes Sacktuch. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 4. März 1851. Der Gr. Polizeicommissär

L. N o v e r.