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Nr. R. C. 9572.
Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Remontepferde.
Gießen am 26. September 1851.
Die Großherzoglich Hessische
Regierungs-Commission
des Regierungsbezirks Gießen
an
sa'mmtliche Großh. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.
Sie haben in Ihren Gemeinden alsbald zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß der Ankauf der diesjährigen Remontepferde
am 17. October zu Homberg an der Ohm und
am 18. „ „ Alsfeld
stattfinden soll. Zur Beförderung des Geschäfts haben Sie thätigst mitzuwirken.
K ü ch l x r.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit.
Wegen eingetretener Saatzeit werden diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben halten, unter Bezugnahme auf den §. 79 des Feldstrafgesetzes vom 21. September 1841 hierdurch aufgefordert, solche von Montag den 6. laufenden, bis Montag den 3. nächsten Monats, bei Vermeidung einer Strafe von 1 st., in den Schlägen einzuhalten.
Gießen am 3.' October 1851. Der Großh. Polizei-Commissär
L. Nover.
Gefundene Gegen st and e.
Eine Schürze von schwarzer Farbe und ein Sackmesser mit einer Klinge. — Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Großh. Polizeibüreau dahier in Empfang genommen werden.
Gießen den 3. October 1851. Der Großh. Polizei-Commissär
L. Mover.
GeriHtliche und privat - Bekanntmachungen.
Edictalladung.
1748) Gießen. Nachdem Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen gegen den Kaufm. Jacob Herbert dahier den förmlichen Concursproceß erkannt hat, werden Alte, welche Ansprüche an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche in dem auf
Donnerstag den 9. October d. I., Vormittags 9 Uhr, anberaumten Liguidationslermine bei Meidung des stillschweigend eintretenden Ausschlusses von der Masse anzuzeigen und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden Gläubigern wird unterstellt, daß sie allen Beschlüssen der Mehrzahl der erscheinenden bezüglich der in demselben Termin zu versuchenden Güte, der Wahl eines Massepflegers und Gläubigerausschusses zustimmen.
Gießen am 3. September 1851.
Gr. Hess. Stadtgericht das. ____________________M uhl. Bott.
Besondere Bekanntmachungen.
1815) Gießen.
B ekanntmachung.
Auf dem letzten Gießener Jahrmärkte wurde zwar mittelst der Schelle verkündigt, daß der nächste im
Kalender auf den 7. und 8. October angezeigte hiesige Jahrmarkt wegen des jüdischen Versöhnungs- sestes auf den 14. und 15. Oct ober verlegt worden sei, nach der Bekanntmachung fand man aber, daß der Grünberger Gallusmarkt auf den 15. October falle und es ist damit die Nothweudigkeir eingeire- tcn, die erlassene Bekanntmachung zurückzunehmen und das betheiligte Publikum zu benachrichtigen, daß der nächste Gießener Markt auf die im Kalender angegebenen Tage 7. und 8. Oclober l. I. abgehalten wird.
Die Herren Bürgertueister der umliegenden Orte werden ersucht, Vorstehendes im Interesse ihrer Orts- angebörigen möglichst zu veröffentlichen.
Gießen den 17. Septbr. 1851.
Der Bürgermeister
______________________________Hch. Ferber.
1870) Gießen.
Bekanntmachung.
Das Gesuch von Seiten mehrerer Gießener Einwohner um Gewährung eines Anhalts- punctes an der Badenburg.
In vorstehender Angelegenheit ist die Entscheidung der Eisenbahn-Bau-Direction hierher gelangt. Da nun keiner der Ansuchenden in der deßfallsigen Zu-


