Ausgabe 
3.12.1851
 
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B ekanntmach u n g.

Eingetretener Hindernisse halber ist der diesjährige Weihnachtsmarkl zu Schotten vom 23. und 24. Decembcr d. I. verlegt und bestimmt worden, daß solcher

am 16 und 17 Deeernber l I.

abgehallen werde. Dies wird hiermit zur allgemeinen öffentlichen Kenntniß gebracht.

Nidda, am 27. November 1851.

Großb. Regierungs-Commission daselbst.

I. V. d. D.:

v. Zangen.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictalladungen.

2231) Grünberg. Balthaser Margolfs Wittwe und deren beiden großjährigen Söhne, Heinrich und Johannes Margolf von Lumda, entliehen laut ge­richtlich bestätigter Obligation vom 15. Decembcr 1840 ein Capital von 600 si. bei dem Gr. Schul­fonds zu Gießen, und vermögen, obgleich sw dieses Capital abgetragen haben, die hierüber errlchtete Schuldurlunde nicht beizubringen.

Aus Antrag des Gr. Schulsonds zu Gießen wer­den daher alle, welche an die fragliche Schuldur­kunde irgend welche Ansprüche bilden zu rönnen vermeinen sollten, hierdurch öffentlich aufgefordert, diese ihre Ansprüche sogewiß binnen 6 Wochen da­hier geltend zu machen, als ansonst die erwähnte Schuiourkunde für erloschen erkannt und der be­treffende Pfandeintrag im Hypothekenbuche gelöscht werden wird.

Grünberg den 15. November 1851.

Gr. Hess. Landgericht das.

Welcker. Dr. Ortwein.

2075) Gießen. Kaspar Geisler von Rut­tershausen und dessen Ehefrau Barbara, geborne Karber, haben bei Johannes Hoch daselbst den 14. Decembcr 1833 ein zu 5 Procent verzinsliches Darlehn von 200 ft gegen Verpfändung ihrer Hof- raithe und mehrerer Grundstücke aufgenommen. Dieses Darlehn ist durch Cession an Magnus Geis­ler in Ruttersbausen übergegangen und an diesen am 24. August d. I. zurückbezahlt worden; inzwi­schen kann die darüber errichtete gerichtliche Schuld- und Pfandverschreibung nicht aufgesunden und zurück­gegeben werden und werden daher alle diejenigen, welche irgend Ansprüche an die fragliche Obligation bilder» zu können vermeinen, hiermit aufgefordert, solche binnen 6 Wochen, von heute an, so gewiß dahier auzumelden und zu begründen, widrigenfalls die fragliche Urkunde für mortisicirt erachtet und der desfallsige Eintrag in dem Pfandbuche gelöscht wer­den wird.

Gießen den 24. October 1851.

Gr. Hess. Landgericht Heyer.

Besondere Bekanntmachung.

23264 Gießen. Das hiesige Publikum ist bei dem Ankauf von Braunkohlen gegen Nervortbeilungen der Verkäufer seither nicht gesichert gewesen und es sind darüber beständig Maaon laut geworden. Für den Stadtvorstand war es daher ein Anliegen, diesem Uebel- stande abzuhelsen und er hat demzufolge einen Braunkohlenmefser bestellt und gerichtlich ver- Mickten lassen. Zndem man dieses zur öffentlichen Kenntniß bringt, bemerU man zugleich, dasi der Mefferlohn aus 2 Heller vom Centner vorläufig bestimmt und diese Stelledemver- Mchteten HolzseNcr in den Stadtwaldungen, Friedrich Graf von hier, wohnhaft be» Küfermeister Zinser in der Kaplansgaffe, übertragen worden ist.

^ Gießen den 29. November 185k. , ©j ©wgerrnnfter

v p r h p r.

Versteigerungen.

2238) Gießen.

Versteigerung eines Wohnhauses mit Garten.

Auf freiwilliges Ansuchen des Bürgers und Oeconomen Philipp Euler dahier soll

Freitag den 5. December, Nachmittags 2 Uhr,

dessen auf dem Seltersweg neben Secretär Habicht gelegene Hofraithe nebst Grabgarten, auf hiesigem Ratbhause einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden.

Gießen den 18. November 1851.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.