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der

Stadt und des Regierungsbezirks Gießen.

Ä» Mittwoch den 2 Juli 1S51»

<$rfd)tint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis dcS Jahrgangs für Einheimische 1 9. 30fr., inr Auswärtige inrl.

Postaufschlag 1 fl. 42 ft. AuSwärli abonnirt man sich bei allen Postämtern. Zn Eii-ßen bei der Erl-cd. tEanzlcibcrg Lit. B. Nr. 1.) EinrückungSgebühr für die gespaltene CorruSzeile 2 fr.

Amtlicher Th eil.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegen st and e.

Eine eiserne Kette, ein Sackniesser, ein Schlüssel, ein Felddienstzeichen von Bronee und ein Arbeits- beutel mit einem bunten Sacktuch. Diese Gegenstände können von den Eigenthümern auf dem Gr. Poli- zeibüreau dahier in Empfang genommen werden.

Gießen am 1. Juli 1851. Der Gr. Polizei-Commissär

L. Nover.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictalladung.

972) Grün berg. Neber das im Ganzen zu 637 fl. 44 fr. tarirte, aber um 604 fl. 39 fr. überschuldete Vermögen des Wirth Konr. Pfeiff zu Odenhausen Hai Gr. Hofgericht den Concurs erfannt; weßhalb alle, welche Ansprüche irgend wel­cher Art an die Coneuismaffe zu bilden beabsichtigen, hierdurch aufgefordert werden, dieselben in dem auf

Montag den 7. Juli d. I,

Morgens 9 Uhr, festgesetzten Liquidationstermine dahier anzuzeigen und zu begründen, widrigenfalls sie stillschweigend von solcher ausgeschlossen werden sollen.

Da sodann in erwähntem Termine ein Gütever­such stattfindcn soll, so werden etwaige Vollmachten auch auf Eingehung eines Vergleichs mitzurichten sein.

Grünberg den 2. Mai 1851.

Gr. Hess. Landgericht daselbst

Weicker. .

Besondere Bekanntmachungen.

1212) Gießen.

Das Ab- und Zuschrciben der Immobilien für 1852.

Behufs der Wahrung der Besitzwechsel von Grund­vermögen in den Steuercatastern und den Grund­

büchern der Gemarfung Gießen werden die betreffen­den Grundbesitzer aufgefordert, die nöihigen Urfunven, als Kauf- und Tauschbriefe, Theilzeltel :c. bis zum Schluffe des laufenden Monats hier einzuliefern. Gleichzeitig wird darauf aufmerfsam gemacht, daß derjenige, der es versäumt, Grundstücke, die er im laufenden Jahre erworben hat, sich zuschrciben zu lassen, auf Anzeige in 5 fl. Strafe verfällt.

Gießen den 19. Juni 1851.

Der Bürgermeister Hch. Ferber.

1169) Gießen.

Die Vertheilupg von Zinsen aus dem Ver- mächtniß des Gemeinderaths Fr. Lony sen. zu Gießen.

Das längst verstorbene Mitglied deS Gemeinde- ralhs, Herr Fr. Lony sen-, hat zur Unterstützung der bedürftigsten Einwohner dahier sein in 2497 fl. 23% fr. bestehendes Vermögen gestiftet mit der Bestimmung, daß dasselbe bei der Stadt angelegt und die Zinsen davon an die bedürftigsten Armen nach der Wahl des Stadtvorstaiidcs vertheilt wer­den sollen. Diese Vertheilung erfolgt zum ersten­mal in Raten von 5 fl. am Schlüsse des nächsten Monats. Wer sich bei dieser Vertheilung berück-