Ausgabe 
30.1.1850
 
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36111% Malter Weitzen 7 fl. 51% fr.,

16387% Korn 5 6 /,

16699% /, Gerste 4 6%

12308% Hafer 3 1 //

beträgt, der Werth von 100 Gulden solcher Naturalien folglich auf 115 Gulden 14% Kreuzer sich be­rechnet, der Holzpreis von 1849 aber unverändert auch für 1850 gilt.

Darmstadt am 17. Januar 1850.

Großherzoglich Hessische Rechnungs-Kammer.

Ludwig.

Krebs.

Offizielle Nachrichten.

Abwesenheits-Erklärung. Durch llrthcil des Gr. Kreis,,nichts zu Alzey vom 22. November 1849 ist zur Constatirung der Abwesenheit des Philipp Müller, Ackers­mann aus Bosenheim, die im Art. 116 des Civilgesetzbnchs vorgeschriebrne Zeugenvernehmung verordnet worden.

Erlaubiß zur Annahme fremder Orden. Nach­dem von Sr. Majestät dem König von Baiern dem General- Major von Bechtold, Commandeur der 1. Jnfanterie- brigade, das Commandeurkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael, und dem Oberstlieutcnant und Flügeladju­tant Camesasca das Ritterkreuz des Verdienstordens der baierischen Krone verliehen worden, so haben Se. König!. Hoheit der Großherzog am 30. November 1849 die Erlaub- niß zum Tragen dieser Orden zu erthcilen geruht. Am 1. December 1849 haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog dem General-Major Wachter, Commandeur der 2. Jnfan- teriebrigade, die Erlaubniß zu ertheilen geruht, den ihm von Sr. Majestät dem König von Preußen verliehenen rothen Adlerorden 2. Klasse mit Schwertern zu tragen.

Dienstnachrichten. Am 15. December 1849 wurde dem Schulvicar Wilhelm Kilian zu Kalbach, im Regie­rungsbezirke Nidda, die evangelische Schullehrerstclle daselbst übertragen. Am 22. December 1849 wurde der Hofgerichts- Secretariais-Accessist Dr. Carl Johann Hoffmann zu Darmstadt unter die Zahl der Advokaten und Procuratoren bei dem Hofgerichte daselbst ausgenommen. Am 28. Dec. 1849 wurde dem Schulvicar Johannes Jost zu Sichen­hausen die evangelische Schullehrerstelle zu Braunshard, im Regierungsbezirke Darmstadt übertragen. Am 29. Dec. 1849 wurde der Assessor bei der Eisenbahn-Baudirection der Provinz Oberhessen August Laubenheimer dahier, zum Rathe bei derselben mit dem Amtsiitel »Baurath" ernannt. Am 5. Januar wurde dem Schulvicar Andreas Groß zu Hackenheim im Regierungsbezirke Mainz, die katholische Schullehrerstelle daselbst und am 11. Januar dem Schulvicar Georg Bernhardt zu Heldcnbergen, im Regierungsbezirke

Friedberg die evangelische Schullehrerstelle daselbst übertragen. Am 15. Januar wurde Christoph Heuerliwg zu Wimpfen a. B. zum Damänenboten für den Recepturbezirk Wimpfen ernannt.

Militärdienstnachrichten. Am 9. Deccmb. 1849 ist der Obcrstlieutenant und Flügeladjutant Camesasca zum Oberst ernannt, sodann dem Oberlieutenant Gran im Garderegiment Chevaurlegers der Charakter als Ritt­meister, und den Obcrlieutenanten Laue im 2 Infanterie­regiment , Kröll im Gencralquartiermeisterstab und Lich­tenberg im Großh Artilleriecorps der Charakter als Hauptmann ertheilt worden. Am 18. December 1849 ist der Stabsarzt Dr Nenner im 1. Infanterieregiment vorerst unter Beibehaltung der gedachten Stabsarztstelle zum Oberstabsarzt ernannt worden.

Versetzungen in den Ruhestand. In den Ruhe­stand wurden versetzt: am 22 December 1849 der Landge- richts-Actuar Friedrich Carl Stockmann zu Gernsheim; am 9. Januar der Gpmnastallehrer Johannes G a m b s zu Büdingen.

Concurrenzeröffnungen. Erledigt find: die evan­gelische Pfarrstelle zu Obermockstadt, im Regierungsbezirke Nidda, mit einem jährlichen Gehalte von 1277 Gulden, zu welcher dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Büdingen das Prä­sentationsrecht zustcht; die mit einem Theologen zu be­setzende Conrectoratsstelle zu Biedenkopf mit einem jährlichen Einkommen ton 400 Gulden, jedoch unter dem Vorbehalte eines temporären Abzugs von 15 Gulden.

Sterbfälle. Gestorben sind: cm 22. December 1849 der evangelische Oberpfarrer Johannes Rahn zu Oberros­bach, im Regierungsbezirke Friedberg; am 25. December 1849 der Oberzollinspector Valentin Otto zu Offenbach; am 30. December 1849 der Domainenbote Johannes Dau­er n h e i m zu Gießen; am 4. Januar der LandgerichtS- affeffor Georg Zeitz zu Friedberg.

Zu Nr. R. C. 581. Gießen am 25. Januar 1850.

Betreffend: Die Landgestüts-Anstalt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestüts- beschäler und das deshalb zu erhebende Sprunggeld für 1 8 49.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen a n

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

Bei der von Gr. Ministerium des Innern vorgenommenen Revision der von uns eingesendeten Ver­zeichnisse und Hauptverzeichniffe über die von den Bürgermeistern Behufs der Bedeckung von Stuten durch die Landgestütöbeschäler für 1849 ausgestellten Scheine und bei deren Vergleichung mit den von den Land- gestütsknechten abgelieferten Bedeckscheinen hat es sich ergeben, daß von den Bürgermeistern Scheine ausgestellt worden sind, ohne diese in die vorschriftsmäßigen über die ausgestellten Scheine zu führende Verzeichnisse ein­zutragen, daß zum Theil auch gar keine Verzeichnisse geführt wurven, und daß überhaupt die Vorschriften der Bekanntmachung vom 2. Decbr. 1836 in Nr. 54 des Regierungsblatts von 1836 zum Theil gar nicht, zum Theil nur sehr mangelhaft befolgt worden sind.

In Beziehung hierauf und da die Befolgung dieser Vorschriften dringend nöthig erscheint, um den An­satz und die Erhebung des Sprunggeldes und überhaupt die nöthige Controle darüber, daß keine Stuten