Ausgabe 
27.3.1850
 
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Es liegt mithin im Interesse der oberhessischen Schafzüchter, sich eine Schafrace zu bilden, welche ihnen durch vermehrte Körpermaffe, größere Mastfähigkeit und größeren Wollreichlhum einen höheren Gewinn abwirft. Diesen Zweck erreicht man nur durch Einführung einer englischen langwolligen Schaf­race, welche die gewünschten Eigenschaften in möglichst hoher Vollkommenheit besitzt.

In Erwägung der Wichtigkeit des Gegenstandes hat der Ausschuß des landw. Vereins von Oberheffen in der Sitzung am 28. Februar d. I. folgende Beschlüsse gefaßt:

1) es soll die bereits vor mehreren Jahren durch den verstorbenen Vereinspräsidentcn, Herrn v.

Firnhaber-Jordis, eingeführte und für unsere oberhessischen Verhältnisse bereits erprobte Schafrace (Cootswold) wieder eingeführt werden;

2) der landw. Verein von Oberhessen übernimmt den Ankauf von 23 englischen Böcken auf eigne Rechnung und Gefahr;

3) er erläßt eine Aufforderung an oberhessische Schafzüchter, sich in der Art zu betheiligen, daß sie auf eigne Rechnung Mutterschafe erwähnter Race aus England mitbezieben.

Der landw. Verein übernimmt die Kosten des Transports dieser Schafe und die Leitung des An­kaufs, so daß also den Bestellern nur die Kosten des Ankaufs zur Last fallen.

Nach eingezogenen Erkundigungen wird der Preis eines englischen Originalschafes die Summe von 40 fl. nicht übersteigen.

Die sich auf diese Art Betheiligenden bilden gleichsam eine Societät, sic machen sich namentlich verbindlich a. den auf der Reise durch irgend einen Unfall entstandenen Verlust gegenseitig zu tragen;

b. während 2 oder 3 Jahre, sowohl ihre Originalschafe, wie auch einen Theil ihrer Landschafe jährlich zu n von dem landw. Verein angekauften Böcken zu bringen;

c. einen kleinen Stamm dieser Race als Stammrace rein sortzuzüchten, die aus dieser Züchtigung gefallenen Böcke nicht verschwinden zu lassen und sowohl diese, wie ihre besten Bastardthiere zu einer jährlichen Stöhrschau zu bringen;

d. zunächst dem Vereine und nach diesem den Gesellschaftsmitgliedern daö Verkaufsrecht über die zum Verkaufe auSgesetzlen Zuchtstöhre für eine bestimmte Reihe von Jahren einzuräumen.

Eine von dem Ausschüsse des landw. Vereins niedergesetzte Commission wird in Verbindung mit dem Vorstände des Vereins die Ausführung obenerwähnter Beschlüsse leiten resp. überwachen.

Indem wir nun diese Beschlüsse zur Kenntniß des landw. Publicums bringen, ersuchen wir diejenigen welche sich an dem Ankäufe von englischen Mutterschafen erwähnter Race betheiligen wollen, sie uns bis zum 4 5. April d. I Mittheilungen zu machen, wie viel Stück vierzähnige Mutterschafe zu haben wünschen, un-d ob sie sich mit den sub a. bis d. gestellten Bedingungen einverstanden erklären.

Laubach, den 42. März 4850.

Der Präsident des landw. Vereins von Oberhessen Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Nr. R. C. 2524. Gießen am 24. März 4850.

Betreffend: Das die Gemeinde Allenvorf b. B. in der Nacht vom

ai/2a Februar 1850 betroffene Brandunglück.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Regierungsbezirks.

Indem wir die in Nr. 25 der Darmstädter Zeitung abgedruckte Bekanntmachung nachfolgend noch besonders zu Ihrer Kenntniß bringen, beauftragen wir Sie, den Inhalt derselben den Bewohnern Ihrer Gemeinden auf ortsübliche Weise milzutheilcn, etwaige hierauf erfolgende freiwillige Gaben in Empfang zu nehmen und dieselben an den Gr. Regierungs-Secretär Pietsch dahier einzusenden, lieber die ein­kommenden Gaben und deren Ablieferung wird in diesem Blatte demnächst öffentlich Rechenschaft gegeben werden. v. W i l l i ch. Pietsch. (613)

Zu Nr. R. C. B. 697. Biedenkopf am 45. März 4850.

Betreffend: Wie oben.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Biedenkopf an

Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.

Wir erlauben uns, Sie auf das, eine, hiesigem Regierungsbezirk angehörige, Gemeinde betroffene Brandunglück hinzuwenden, indem wir den schildernden Artikel in der Darmstädter Zeitung, Nr, 25 nach-