Ausgabe 
27.3.1850
 
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c) der mangelnden oder falschen Vollmacht desjenigen, welcher für eine Partei als deren Bevollmächtigter aufgetreten ist.

Diese Klage ist gleichfalls bei dem Schiedsgerichte anzustellen; die Erecution des angefochtenen Er­kenntnisses wird aber durch dieselbe nicht aufgehoben.

§. 31. In Ergänzung der gegenwärtigen Bestimmungen sollen die in den Königl. Preußischen Staaten bestehenden allgemeinen Proceßgesetze zur Anwendung kommen.

§. 32. In den vor dem Schiedsgerichte verhandelten Sachen werden keine Stempel und keinerlei Art von Gerichtsgebühren erhoben; hinsichtlich der baaren Auslagen und sonstigen Kosten verbleibt es bei den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (§. 31).

2) In Beschwerdesachen

8- 33. In Beschwerdesachen (§. 4 Lit. a. Nr. 5 und Lit. b. der Übereinkunft vom 26. Mai v. I.) findet das in den §§. 132 vorgeschriebene Verfahren gleichfalls Anwendung, jedoch mit nachstehen­den Modifikationen:

1) bei Mittheilung einer Beschwerde wegen verweigerter oder gehemmter Rechtspflege an die betreffende Landesbehörde zu deren Erklärung, ist zugleich die Einsendung der bezüglichen Acten zu verordnen;

2) in den Fällen des tz. 4 Lit. b. der Uebereinkunft hat der Beschwerdeführer außer dem Nachweise, daß die Sache von dem Verwalkungsrathe der verbündeten Negierungen dem Schiedsgerichte überwiesen worden, zunächst eine vollständige Beschwerdeschrift, welche dem contradictorischen Verfahren zur Grundlage dienen kann, einzureichen;

3) schriftliche Replik oder Duplik, so wie mündliche Verhandlung vor versammeltem Collegium, finden nur in solchen Fällen statt, in denen das Schiedsgericht sie für angemessen erachtet.

(Schluß folgt.)

O ffizi elle

Dienstnachrichte». Am 21. Januar wurde der Domänenbote Chrijloph Heuerling zu Wimpfen am Berge mit den Functionen eines Obersteuerboten und denen eines Steueraufsehers in dem Erhebnngsdistricte Wimpfen beauftragt. Am 25. Januar wurde dem zweiten Landge- richtsdieuer Dieterich Fischer zu Gießen die Stelle eines ersten Landgerichtsbieners am dastgen Landgerichte crtheilt. Am 28. Januar wurden auf Präsentation des Herrn Grafen zu Solms-Laubach, der zweite evangelische Pfarrer Johann Conrad Zöckler zu Laubach, im Regierungsbezirke Gießen, für die erste und der Pfarramts-Candidat Friedrich Jacob Schick zu Laubach für die zweite evangelische Pfarrstelle daselbst bestätigt. Am 30. Januar wurde dem bisherigen zweiten Landgerichtsdiener Johann Balthaser Rauth zu Reinheim die Stelle eines ersten und dem Wachtmeister bei der reitenden Artillerie Peter Philipp Lippert dahier, die Stelle eines zweiten Landgerichtsdicners bei dem Landgerichte Reinheim erthcilt. Am 3. Februar wurde der Oberbiblio­thekar, Geheime Hofrath vr. Carl August Ludwig Feder dahier, zum Geheimcn-Rath ernannt. Am 5. Februar wurde dem Zolldirections-Secretär Florentin Hallwachs dahier, die Stelle eines Ober-Zoll-Jnspectors bei dem Hauptzollamte zu Offenbach übertragen.

Dienstentlassung. Am 13. December 1849 wurde dem Posterpeditor Friedrich N e e S zu Höchst die Entlassung von diesem Dienste ertheilt.

Versetzungen in den Ruhestand. Am 9. Ja­nuar wurde der Director und erste Lehrer an dem Gymna­sium zu Mainz, Oberstudienrath vr. Joh. Baptist Stein­metz in den Ruhestand versetzt. Am 25. Januar wurde

Nachrichten.

der erste Landgcrichtsdicner an dein Landgerichte zu Gießen Johann Georg G r ö ß e r in den Ruhestand versitzt.

Concurrenzcröffnungen. Erledigt sind: die evan­gelische Pfarrstelle zu Oberroßbach, im Regierungsbezirke Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 1262 Gulden; die evangelische Pfarrstellc zu Schornsheim, im Regierungs­bezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von >237 Gul­den, worauf jedoch eine temporäre Abgabe von 350 Gulden ruht; die evangelische Pfarrstelle zu Wochenheim, im Re­gierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 759 Gulden, auf welchem jedoch ein temporärer Abzug von 273 Gulden ruht; die evangelische Pfarrstelle zu Breidenbach im Regierungsbezirke Biedenkopf, mit einem jährlichen Ge­halte von 525 Gulden; die widerruflich zu besitzende Stelle eines Distrietssteuereinnehmers im Erhebungsbistrict Langen, mit welcher ein jährliches Diensteinkommen von durchschnitt­lich 1100 Gulden und die Verpflichtung zur Stellung einer Dienstcaution von 3000 Gulden verbunden ist, coucurreuz- fähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen bei der Gr. Obersteuerdirektion anzumelden; die widerruflich zu besetzende Stelle eines Districtsstcuercinnehmers im Eehebungsdistrict Herbstein, mit welcher ein jährliches Diensteinkommen von beiläufig 720 ft., sowie die Verpflichtung zur Stellung einer Dienstcaution von 1600 fl. verbunden ist, concurrcnzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen bei Gr. Oberstcuer- direction anzumelden.

Sterbsälle. Gestorben find: am 2. December 1849 der pensionirte Unterförster Becker zu Lehrbach, im Rcg.- Bezirke Alsfeld; am 6 Januar der 1. Lehrer, PMcptor Conrad 6! eist zu Stockhausen, im Regierungsbezirke Alsfeld; am 12. Januar der Universitäts-Mechanikus Hoß zu Gießen.

Bekanntmachung-

den Ankauf und die Einführung von englischen langwolligen Schafen (Cootswold) betr.

ES ist eine von unseren intelligenteren Landwirthen anerkannte Thatsache, daß unsere gewöhnlichen Landschafe den an sie gestellten Anforderungen in Beziehung auf Wollertrag und Woüqualität sowohl, wie namentlich in Beziehung auf Fleischgewicht und Mastfähigkeit keineswegs entsprechen und daß bei einer vorzunehmenden Veredlung derselben, durch Einführung eines fremden Schasstammes, die letzteren Eigen­schaften hauptsächlich in Betracht zu ziehen sind.