fAnzcigehlatt
der
Stadt und des Regierungsbezirks
1SSO.
Sonnabend den 23. Februar
JK 16
Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern In Gießen bei der Erped. (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für di- gespaltene EorpuSzeile 2 fr.
Erscheint wöchenüich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 ft.
Amtlicher Theil.
Gießen am 10. Februar 1850.
Das
Großherzoglich Hessische Landgericht Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Bezirks.
Sie werden alsbald in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen:
daß sänmtliche Vormünder und Kuratoren des hiesigen Gerichtsbezirks, die nicht besonders von Rechnungs-Ablage dispensirt sind, ihre Verwaltungs-Rechnungen des Jahres 1849 binnen 4 Wochen dahier einzureichen haben, gegenfalls die Säumigen nach Ablauf dieser Frist mit Strafe dazu angehalten werden würden.
P l o ch. (248
Bekanntmachung.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß der Forst-Candidat Friedrich Muhl zu Gießen am 12. l. M. von Gr. Landgericht dahier auf den Forst-, Jagd- und Fischerei-Schutz verpflichtet worden ist.
Gießen den 19. Februar 1850.
Gr. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.
v. W i l l i ch. (32°
Bekanntmachung,
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nannter Sämereien unterstützen, und zwar unter folgenden Les 3 N-rpinskaike nur für solche Orte
wird dieser letztere betragen für den Saamen von Luzern Nicht u er ° f* P '
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