Ausgabe 
23.2.1850
 
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fAnzcigehlatt

der

Stadt und des Regierungsbezirks

1SSO.

Sonnabend den 23. Februar

JK 16

Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern In Gießen bei der Erped. (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für di- gespaltene EorpuSzeile 2 fr.

Erscheint wöchenüich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige incl. Postaufschlag 1 st. 42 ft.

Amtlicher Theil.

Gießen am 10. Februar 1850.

Das

Großherzoglich Hessische Landgericht Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Bezirks.

Sie werden alsbald in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen:

daß sänmtliche Vormünder und Kuratoren des hiesigen Gerichtsbezirks, die nicht besonders von Rechnungs-Ablage dispensirt sind, ihre Verwaltungs-Rechnungen des Jahres 1849 binnen 4 Wochen dahier einzureichen haben, gegenfalls die Säumigen nach Ablauf dieser Frist mit Strafe dazu angehalten werden würden.

P l o ch. (248

Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß der Forst-Candidat Friedrich Muhl zu Gießen am 12. l. M. von Gr. Landgericht dahier auf den Forst-, Jagd- und Fischerei-Schutz verpflichtet worden ist.

Gießen den 19. Februar 1850.

Gr. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.

v. W i l l i ch. (32°

Bekanntmachung,

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nannter Sämereien unterstützen, und zwar unter folgenden Les 3 N-rpinskaike nur für solche Orte

wird dieser letztere betragen für den Saamen von Luzern Nicht u er ° f* P '

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