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von 2285 fl. 20 fr. condemnirt. Aber, kaum zu glauben, auch dieses hat nicht vermocht, die Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten anzutreiben. Wir halten uns für verpflichtet, die Kenntniß davon unseren Lesern nicht vorzuenthaltcn und lassen hier schließlich noch einige Stellen aus der Publikation des Herrn Kirdorf folgen:
Drei volle Jahre hat mir nun diese Gesellschaft gegen alles Recht, gegen die ausdrücklichen Bedingungen ihrer eigenen Police, die mir zukvmmende Entschädigung vorenthalten, drei volle Jahre hat sie mich muthivillig und rechtswidrig von Instanz zu Instanz, von Gericht zu Gericht herumgeschleppt:
Ich stelle ein solches Verfahren an den Pranger der Oeffentlichkeit und frage, wie ist es möglich, ohne seine Interessen aufs Ernsteste zu gefährden, mit einer Gesellschaft zu contrahiren, die auf eine so unerhörte Weise Recht und Gesetz mit Füßen tritt, die so leichten Sinnes ihre Policcbedinguugen über den Haufen wirft?
Der Hergang dieser Sache wird jeden, der etwa gesonnen wäre, sich bei dieser Gesellschaft zu versichern, warnen, auf seiner Hut zu sein, und sich vorzusehen, damit es ihnr nicht ergehe, wie es mir ergangen.
Wie schön wäre eS von der Aachener und Münchener Feuerversicherungsgesellschast, möchte sie, statt aus dem Beutel der Versicherten prunkhafte Liebesdienste an öffentlichen, sie nichts angehenden Anstalten zu erweisen und dieselben, wie ein wirklicher und frommer Wohithäter sonst nicht thut, in allen Zeitungen auszuposaunen, möchte sie statt dessen erst ihre vertragsmäßigen Zwangspflichten erfüllen, und dadurch den einfachen aber ehrenvollsten Ruf der Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit sich erwerben."
153) Gießen.
Oeffentliche Darstellung
Das Verfahren, welches meine Brüder Andreas und Friedrich Möhl gegen mich beobachten und das langwierige Processi hervorgcrusen, seither aber mich in bedeutenden Schaden gebracht hat, nöthigt mich, darüber Folgendes der Oeffentlichkeit zu übergeben, damit meine Mitbürger beurtheilen können, auf wessen Seite Recht und Billigkeit in den Processen zu finden sind, die in der Stadt schon so viel von sich reden gemacht haben.
An einem früher errichteten Testamente hatte meine Tante mich mit meinen beiden Brüdern zn gleichen DHeilen zu Erben ihres Vermögens eingesetzt. Sie hatte »meine Tochter, damals noch ein geringes Kind, zn sich genoss."""', was ich auch Anfangs zugab, obschon mir Bedenken Grüber aufstiegen, t>ap eö bei der alten Frau verzogen werden .^'nnte. Dies bewährte sich denn auch bald. Das unerfahrene Kind wurde von meiner Tante und meinem Bruder Andreas verhalsstarrigt, und da ich in der zweiten Ehe lebte, bei jeder geringen Zurechtweisung, die es zu Hause erhielt, in dem Glauben bestärkt, daß es auf feine Mutter und mich nicht zu hören habe. So
kam es, daß es meinem Hause ganz entfremdet wurde. Diesem unnatürlichen Verhältnisse, das mein Bruder Andreas sich gewiß nicht hätte gefallen lassen, — obgleich er es, mir gegenüber begünstigte, — und das Unfrieden in mein Haus brachte, machte ich dadurch ein Ende, daß ich darauf bestand, daß meine Tochter wieder nach Hause komme. Nun wurde mir gedroht, daß ich wieder enterbt werden solle. Mein Bruder Andreas tröstete mich darüber, indem er mir sagte, daß Alles wieder gut werden würde, wenn meine Tochter wieder znr Tante ginge, und er mir versprach, auch wenn ich enterbt werde, dann solle ich doch so viel erhalten, alö meine Brüder. Ich habe aber Grund zu glauben, daß er es damals nicht redlich mit mir meinte und hinter meinem Rücken bei der Tante noch das Feuer schürte. Meine Tochter nämlich ging alsbald wieder zu meiner Tante und auch ich wurde wieder freundlich von ihr ausgenommen; trotzdem aber wurde, nicht in der ersten Hitze und alsbald, sondern erst ein Vierteljahr später ein neues Testament errichtet, in welchem meine 2 Brüder nur allein zu Erben eingesetzt wurden. Mein Bruder Andreas hatte viele Gewalt über die Tante; sie folgte in allen Stücken seinem Rath; er hätte also leicht die Errichtung des zweiten Testamentes hindern können, wenn er es so aufrichtig mit mir meinte, als er vorgab. Denn die Tante wollte ebenfalls in dem Testamente bestimmen, daß mein Bruder Friedrich nur den Abnutzen von seinem Erbtheile erhalten sollte, da er aber meinte, er könne sich dann nicht Helsen, so unterließ die Tante auf seinen Rath diese Bestimmung, mich aber ließ er chikanuen. Daß das Testament offenbar malicieuse Bestimmungen enthält, geht daraus hervor, daß meine Tochter ein Legat von 500 fl. erhielt, dabei aber festgesetzt wurde, daß sie darüber verfügen könne, wie sie wolle, nur dürfe sie es ihrem Vater nicht zuwcnden. Das ist doch für ein Kind eine unmoralische Bestimmung, die von wenig Religion zeigte. Etliche Jahre später wurde ein Nachtrag zum Testamente errichtet und mir darin ein Legat von 1000 fl. bestimmt; ich sollte es aber nicht angreifen dürfen und nur den Nutzen davon beziehen; es sollte auf meine Kinder erster und zweiter Ehe fallen und, wenn diese kinderlos stürben, auf meine Brüder zurückfallen. Also auch m ine Kinder Ster Ehe, die unschuldigen Würmchen, sollten verstoßen sein und es sollte Unfrieden in eine' Familie gebracht werden, durch so feindselige Bestimmungen.
Als ich nun meine Brüder an ihr Versprechen erinnerte, gestand mir Andreas das Versprechen zu, er meinte aber, es sei nicht gültig, weil damals das Testament nicht errichtet gewesen nnd gab mir einen schönen Beweis brüderlicher Liebe dadurch, daß er i;;;r erklärte: „etwas g.......n sollst du bekom
men, eine Wurst ohne Haut." Nachdem nun durch rechtskräftiges Urtbeil feststeht, daß das Versprechen erfüllt werden müsse, wenn es vorliegc und bewiesen werde, proccssen meine Brüder doch noch fort.


