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Reichstag swayl.
Der unterzeichnete Verein hat nachstehende Wahlmänner aufgestellt nnd ersucht diejenigen Wahlberechtigten in Gießen und Allendorf a. L., welche sich für Hofgerichtsrath Völcker interessiren, denselben ihre Stimme zu geben:
I. als Wahlmänner für die dritte Klasse:
Bücking, Landgerichtsassessvr. Schmidt, Dr. prakt. Arzt.
Eckstein, Dr. Advokat. Schön, Postmeister.
Noll, Georg Fabrikant. Wagner, Bürgermstr. in Allendorf a. L.
iK, als Wahlmanner für die zweite Clasfe:
Dierp, Advokat. Köster, Hofgerichtsrath.
Drescher, Actuar. Spruck, Gottfried Kaufmann,
v. Liebig, Professor. Wortmann, Hosgerichtsrath.
III. als Wahlmanner für die erste Clasfe:
Baur, Dr. Professor. Engelbach, Dr. Advocat.
Briel, Advokat. Fulda, G. Fabrikant.
Clemm, Canzleirath. Kempfs II. *) Friedr. Postmeister.
Gießen den 14. März 1850.
Der Verein für die Wahl Vö 1 cl; e r s nach Erfurt.
*) Zn Nr. 22 ist irrtümlich Kemps I. statt Kempff II.
555) Gießen.
Bürgerclub.
Nächsten Donnerstag den 21. März, Abends 8 Uhr, wird zum Behufe der NechnungSablage des Vorstandes eine Generalversammlung des Bür- ge.clubs im Locale desselben bei Wirth Heß in der Brandgasse stattfinden und cs werden die Mitglieder einqeladen, sich recht zahlreich einzufinden, da voraussichtlich von der Versammlung die Neuwahl des Vorstandes beschlossen und sofort vor genommen werden dürfte. Der Vorstand.
563) Oberohmen.
. Zur Nachricht.
Bezüglich der Trunksucht des Johann Horst II. von Oberohmen diene hiermit jedermann zur Warnung, daß weiter von demselben gemachte Schulden oder verkauft werdende Gegenstände, da dessen Vermögen generell verpfändet ist, ohne Genehmigung der Ehefrau und des Schwiegervaters keine Berücksichtigung findet.
Oberohmen am 14. März 1850.
Henrich Rühl I.
566) Gießen. Ein freundliches möblirtcs Zimmer wird in der Nähe des Marktplatzes zu mielhen gesucht. Von wem? sagt d. Erp. d. BItls.
557) Gießen im März 1850.
In Folge des Monopols, welche die Aachener und Müncher Feuerversicherungsgesellschaft im Jahre 1836 von unserer Staatsregierung eingeräumt bekam, ist
gesetzt, was hiermit berichtigt wird. D. Red.
auch das größte Mobiliarvermögen in unserem Groß- herzogthume bei dieser Anstalt versichert. Wir finden uns deshalb veranlaßt, im Interesse der Bewohner des Großherzoglhums den nachfolgenden Artikel aus der Beilage Nr. 19 „zum deutschen Volkswirt!)" weiter zu verbreiten und zu bemerken, daß wenn die A.LM. Gesellschaft ein gleiches Verfahren, wie cs in dem fraglichen Artikel besprochen wird, in der Regel befolgen sollte, die Interessen der Staatsangehörigen int Großherzogthum Hessen sehr gefährdet erscheinen müßte.
„Unter der Ueberschrift „die A chener und Münchener Feuerversicherungs - Gesellschaft. Oeffentliche Warnung mit einigen Fragen" tritt Hr. P. W. Kirdorf in Caub im Frankfurter Journal mit einer Relation auf, durch welche jene Gesellschaft einer wirklich argen Compromitticung ausgesetzt wird. Es handelte sich um einen Feuerschadenersatz an Kirdorf von 3732 fl. 7 kr. worauf aber die gedachte Gesellschaft nur 1500 fl. einzahlte und die Abmachung des übrigen Theils verweigerte. Nach den Statuten und Police-Bedingungen der Gesellschaft sollen alle Streitsachen durch schiedsrichterliches Urtheil abgethan werden, „ohne daß eine Berufung dagegen zulässig ist." Das Schiedsgericht trat zusammen und erkannte für Kirdorf und gegen die Gesellschaft. Wider alles Erwarten und ihren eignen Bestimmungen ganz entgegen, verweigerte die Gesellschaft auch jetzt noch die Befriedigung Kirdorfs. Sie appelirte zuerst beim Justizamt und daun beim Ober- appellationsgericht zu Wiesbaden, wurde aber von beiden zurückgewiesen und in die Zahlung der Restsumme


