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Sonnabend de» 19. -vctober

M 84.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische sl.I 30 ft., tür Auswärtige inet. Poftaufschlag 1 ft. 42 fr.

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Stadt und des Regierungsbezirks

Amtlicher Theil«

Auszug aus dem Großh. Regierungsblatt:

Nr. 49 vom 9. October 4850: Inhalt: Verordnung, die Berufung einer außerordentlichen Stände-Versammlung bett.

Verordnung, die Berufung einer außerordentlichen Ständeversamnrüing betr.

8uDWJG IH. von Gottes Gnaden G ro ßh erz o g von Hessen und bei Rhein re. rc.

In der Verkündigung vom 29. v. M. haben Wir die Gründe dargelegt, aus welchen die Auflösung der Ständeversammlung beschlossen werden mußte, und dabei Unseren Schmerz ausgedruckt, das Moßbcrzog- thum hiernach bei dem von der aufgelösten zweiten Kammer zuletzt gefaßten unherlvollen Beschlüsse in so außerordentliche Lage versetzt zu sehen. ...... ,

Wir werden cs stets als die erste Bedingung der Staatswohlsahrt erkennen, daß Unsere Regierung in glücklicher Vereinigung mit einer würdigen und tüchtigen Landesvertretung zu wirken im Stande sei, und können ganz besonders bei den nun eingetretenen Umständen nichts dringender wünschen, als daß ne Staatsverwaltung unter solchem Zusammenwirken in den ordentlichen, frevelhaft gestörten, Zustand zuruck- geführt werde. Wir haben daher beschlossen, getreue Stände um Uns zu versammeln.

Nachdem es aber zu wiederholten Malen bei Anwendung der im Wahlgesetze vom 3. September 1849 enthaltenen Bestimmungen nicht gelungen ist, in der Landcsvertretung solchen Mannern Wirksamkeit zu verschaffen, welchen das Wohl des Volkes wahrhaft am Herzen liegt und welche sich m dessen Beför­derung mit Unserer Regierung zu vereinigen gesonnen sind, nachdem vielmehr ber Anwendung dieser Bestinimungen eine der Staatsordnung feindliche Partei Mittel und Wege finden konnte und gefunden hat, die Wahlen im weitesten Umfang zu bcherrfchen und ihre Anhänger mrt überwiegender Mehrzahl in der Ständeversemmlung Unserer Regierung gegenüber zu stellen, nachdem Wir so betrübende Erfahrungen machen mußten, vermögen Wir in so schwerer, Gefahr drohender Zeit nicht, einen abermaligen Bei such in seitheriger Weise mit Unseren Pflichten zu vereinigen. Wir können nicht geschehen lassen, daß die erklärten Feinde des Staates dessen Einrichtungen in Mittel zur Vernichtung desselben verkehren, Wir dürfen nicht fernerhin Unser treues Volk unter den Erschütterungen leiden lassen, welche von der Partei des Umsturzes selbstsüchtig herbeigeführt und unterhalten werden. u

In Betracht alles dessen, geleitet von dem sehnlichen Wunsche, , dem Lande den Frier en dauernd zu sichern, und in der zuversichtlichen Hoffnung, daß dies unter Beistand einer Stände-Vcrsammlung ge­lingen werde, in welcher die verschiedenen anerkenncnswerthen Interessen eine gerechte und wahrhafte Ver­tretung finden, haben Wir daher bei dem eingetrctenen Falle dringender Nothwendigkeit, für die Erhaltung und Sicherheit des Staates Vorkehrung zu treffen, auf dem Grund des Art. 73 der Vcrfaffungsurkunde verordnet und verordnen, wie folgt: