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dabei einen kräftigen Körperbau, eine Größe von 14% -16% Faust Landmaas (die Faust zu 4 rheinländischen Zollen gerechnet, und keine Hauptfehler haben.

2) In den aufzustellenden Listen ist anzugeben, wie viele der vorhandenen zum Militärdienst taug- ttchen Pferd vorzugsweise zu Reitpferden und wie viele zu Zugpferden sich eignen. Wir bemerken in dieffr Beziehung , daß die Größe der Reitpferde zu 14% bis 16 und der Zugserde zu lo bi5

3) in dl-Ast-n sind dl, Pf,,d< der Miigiirder des Großh-rMlichen

Hauffs, die Militärdienstpferde, die Dienstpferde der Civilbeamten und die Pffrde der Posthaller.

4) Bei Ausmittelung und Ausscheidung der Pferde h^en die Bürgermeister ein °^r ein ge Pferde- verständige Mitglieder der Gemeinde, wozu vorzugsweise Solche sich eignen, welcheb« truppen zu Pferds gedient haben, zuzuziehen. An denjenigen Orten, wo Krelsihierarzte ihren Wohnsitz hab.», können auch diese al» Ps-rd-d-rstst-itig, den Burg,-meist,r» -ss«--n. * * §

U r b e r si ch t

der itt her Gemeinde vorhandenen zum Militärdienst tauglichen Pferde.

Ordn.

Nr.

Namen der Pferdebesitzer.

Zahl der vorhan­denen Pferde; tauglich als:

Gesammtzahl der zum Militärdienst tauglichen Pffrde.

Bemerkungen.

Reit­pferde.

Zug­pferde.

Stück.

Stück.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein weißes Sacktuch und ein Sack mit Heu sind gefunden und auf Gr. Polizeibureau dahier a" gegeben worden.

Gießen den 9. April 1850. ..

Edictalladung.

553) Gießen. Ansprüche an das Vermögen des Schuhmachers Wilhelm Löber III. dahier, über welches der formelle Concurs erkannt ist, sind

Freitag den 12. April d. I., Vormittags 11 Uhr, dahier so gewiß zu begründen, als sonst stillschwei- gcnds Ausschluß von der Masse erfolgt. Im Ter­mine sollen Arrangementsversuche gemacht werden. Bei den zu fassenden Beschlüssen wird die Minder­heit der Gläubiger alö durch die Mehrheit der per­sönlich Erscheinenden gebunden behandelt.

Gießen am 11. März 1850.

Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Dr. v. Krug.

Besondere Bekanntmachungen.

680) Gießen.

Aufforderung.

Die Eigenthümer von Wiesen im Wieseck- grunde, sowie die Nutznießer der städtischen Wie­senviertel daselbst, so weit sie zu der Bewässerungs­

anlage gehören, werden hierdurch aufgefordert, die Aufräumung der Bewässerungsgräbchen, binnen 8 Tagen unter Anleitung des Wiescnwärters Zinscr vorzunehmen. Geschieht dieses nicht, so wird die Arbeit auf Kosten der Säumigen durch eingestellte Personen ausgeführt.

Gießen den 4. April 18o0.

Der Beigeordnete R ü h l.

739) Ulfa. Man bringt hiermit zur öffent­lichen Kenntniß, daß der, der Gemeinde Ulfa höch­sten Orts gestattete Vieh- und Krämermarkt, Montag den 22. April d. I., abgehalten werden soll.

Ulfa den 5. April 1850.

Der Bürgermeister Bach.

Versteigerungen.

747) Gießen.

Montag den 15. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr,

sollen in der Wohnung der Levi Cahns Wittwe in den neuen Bauen dahier, die zu deren Schulden-