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Diese im Edict vom 27. d. M. erfolgte Entschließung ist als unvermeidliche Nothwendigkeit herbei- acführt worden durch verfassungswidriges Verhalten der zweiten Kammer der Stände. Es hat dieselbe die ihr von Unserer Regierung angesonnene Zustimmung zur Forterhebung der Steuern für tue nächsten Mo syM tiefer Steuerverweigerung hat die Kammer es unternommen, Unserer Regierung die Mittel für die Bedürsuisse des Staates zu entziehen — die Thätigkeit derselben geradezu unmöglich zu
Das haben Männer beschlossen, welche von den Einwohnern dieses Landes gewählt sind, um verfassungsmäßig mitzuwirken zur Erhaltung des Staates, wodurch das Wohl aller Einzelnen
^Fraqt man wie es zu solchem Beginnen kommen konnte, so geben darüber die Bestrebungen und Erfolge der Partei Ausschluß, welche seit den letzten Jahren durch Mittel aller Art die Auflösung aller staatlichen Ordnung betreibt. Diese Partei, durch Vereine eng verbunden, welche das Land mit verderblichem Nelle überzogen haben, feindet jede Autorität an in der bürgerlichen wie in der kirchlichen Drdnung. Unnifriedenheit in den Gemüthern, Verbannung der sittlichen Scheu, welche Bestehendes achtet und schützt, ist ihr nächstes Ziel. Dahin führen gehässige Vergleichungen der Verhältnisse von Höheren und Niederen, von Neichen und Armen, trügerische Vorspiegelungen und Versprechungen, deren Erfüllung unmöglich ist.
Mit Anwendung solcher Mittel, in ihrer verderblichen Wirksamkeit durch Mißbrauch der Presse nach allen Orten verbreitet, ist es bei Benutzung des durch Gesetz vom 3. September 1849 erweiterten Stimmrechtes der Partei gelungen, schon bei dem zwölften Landtage mit überwiegender Machrttat m dre zweite Kammer der Stände zu treten. Ein Zusammenwirken Unserer Regierung mit einer solchen Kammer, die in Anmaßung zur Förderung von Parteizwecken selbst nicht vor Eingriffen in die richterliche Gewa t zurua- wich, zeigte sich alsbald unthunlich. Die Auflösung der Ständeversammlung konnte nicht unterbleiben.
Wir haben hieraus neue Wahlen nach den bestehenden Vorschriften angeordnet. Es konnte dieß rm Hinblick auf den ersten betrübenden Erfolg der neuen Wahlordnung nur in der Hoffnung geschehen, ast ein besserer Gebrauch von der Wahlbefugniß gemacht werde. Indessen haben die Wahlen für den rer- zehnten Landtag ein noch beklagenswertheres Ergebniß geliefert — bei den beharrlich fortgesetzten Bemuhu - gen der Umsturzpartei, bei der genährten Verwirrung der Begriffe in einem großen Theue der -wayier, bei der unterlassenen Theilnahme vieler der achtbarsten Staatsbürger, durch welche sie, an wirksamer -ot- theiliqunq verzweifelnd, ihren Gesinnungen Ausdruck geben zu müssen glaubten.
Sehr klein war in der neugebildeten zweiten Kammer die Zahl der Manner von wahrem Beruf f die Aufgabe des Volksvertreters. Dagegen fehlte es in der herrschenden Partei an solchen nicht, weiche als erklärte Feinde der staatlichen Ordnung längst sich kenntlich gemacht haben. h|lfen
Die durch die Auflösung des zwölften Landtages zurückgewiesenen Angriffe sollten auf dem vreizepmen mit erhöheter Heftigkeit und Erbitterung ausgenommen werden — bis zum Aeußersten.
Willkühr und leichtfertige Nichtachtung bestehender Vorschriften zeigten sich schon beim Zusammentritt der zweiten Kammer. Einer der ersten Anträge aber schlug der Kammer. vor, die Verweigerung aller Steuern zu beschließen, gestützt auf eine Anhäufung von Vorwürfen gegen. Unsere Regierung; und unter dem Einflüsse dieser Anfeindung nahm die Kammer den von Unserer Regierung eingebrachten Gesetzes-Vorschlag auf, welcher auf die nothwendige Forlerhebung der Steuern in den letzten 3 Monaten d. I. genaue war. Die Vorbereitung für die Beraihung darüber im Ausschüsse fiel fast allein denen zu, welche mit Leidenschaftlichkeit ohne Gleichen Unserer Regierung gegenüber verfuhren. , , .
Die im erwähnten Anträge aufgezählten Vorwürfe wurden auch hierbei auf ungehörige eis em
Steuerproposition in Verbindung gebracht. Mit augenfälliger vergeblich in der Kammer selbst mist > g e Verlellunq der in der Geschäftsordnung enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen wurde zede Aufklärung u w Benehmen mit den betreffenden Mitgliedern Unserer Ministerien unterlassen; eine nähere Prüfung w g man für überflüssig zu erklären. <
Sonach wurde ganz int Sinne des Ausschusses eine Reihe von Verordnungen und Verfugurtgen d cy Kammerbe,chlüsse für Verfassungs-Verletzungen erklärt nach einer Berathnng. welche die auffalleiivste - kenntniß auch solcher Stimmgeber zu Tage gebracht hat, denen die Bildung für besseres Verstandmst ch
$ So wurde in hastiger Ueberstürzung ein durchaus werthloser AvSspruch gegen Verordlmngen geschlell- dert, worin der ordnungolicbeiide Theil des Volkes nur Maßregeln erkannt hat, welche durch die U | veranlaßt und nach Verfassung und Recht ergriffen worden sind. m,r,. h(.
Aber daS höchste Maß von Pflichtvergeffenheit und die staatsgefahrüchsten Absichten hat die J l der zweiten Kammer dadurch bethätigt, daß sie auf den Antrag des Ausschusses die Zustimmung M y erhebung der Steuern in den letzten drei Monaten d. I. versagt hat.
Nachdem Unfern Stänken bereits im Jahre 1847 das Staatsbudget für die ^ahre 18 Ao 8 8 worden war, hatten eS die cingetretenen außerordentlichen Ereignisse bis jetzt, unmöglich gemacht / 3 Feststellung des Staatsvoranschlags und zur Vereiirbarung über ein neues Finanzgesetz für die g ) Jabre zu gelangen, und es war daher die Wirksamkeir des früheren Finanzgesetzes mehrmalo z tz bis zum 1. Ocivber d, I. auf verfassungsmäßigen Wege verlängert worden. Unsere Mmssterien
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