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Stadt und des Regierungsbezirks

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische fl. I 30 Ec., für Auswärtige i»el. Postaufschlag 1 fl. 42 Er.

t? c n.

Auswärts abonnirt man stch bi! allen Postämtern. In Gießen bei der Erped. (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1.) EinrückungSgebühr für die gespaltene SorpuSzeile 2 Er.

1850

Mittwoch Sen S vctober

M 81

Amtlicher Theil.

Auszug aus dem Grofih. Regierungsblatt:

Nr. 48 vom 5. October 1 850:

'tnbalt* i) Verordnung, die Vervielfältigung und Verbreitung von Druck-Schriften und verschiedene durch Druck, Rede, 3 * bklii «Eerebegangene strafbare Handlungen betr.; - 2) Bekanntmachung, d.e Steuer­mannsordnung für die Großh. Hess. Rheinstrecke betr.

Gdiet, die Auflösung der Ständeversammlung und die Anordnung neuer Wahlen betr. 8 uDWIG III. von Gottes Gnaden G r o ßh er z o g von Hessen

und bei Rhein rc. re.

Wir haben auf den Grund der Artikel 63, 64 und 65 der Verfassungs-Urkunde des Großherzog- tbums verordnet und verordnen, wie folgt: . ., ,

Axt 1 Die dermalige Versammlung der Stände des Großherzogibums ist aufgelost und die Wirk­samkeit jeder der beiden Kammern der Landftänve hört, mit der Verkündigung dieses EdrctS in den- selben,^auf g^chte ^ec (n Beziehung auf den dreizehnten Landtag stattgefundenen Wahlen sind

v. Dalwigk.

erloschen.

Art. 3.

Es sollen sobald als thunlich neue Wahlen angeorduet werden.

Art. 4. Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieses Eoicts beauftragt.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatsstegelö. Darmstadt am 27. September 1850.

(L. 8.) LUDWIG.

Verkündigung,

die Auflösung der Stände - Versammlung betreffend.

8 uDWIG III. von Gottes Gnaden Groß Herzog voll Hessen und bei Rhein r c. r c.

Ein bedeutungsvolles Ereigniß veranlaßt Uns, in dieser Verkündigung zu Unserem treuen Volke $ Zam zweiten Male im Laufe dieses Jahres haben Wir Uns entschließen müssen, in Ausübung Un­seres verfassungsmäßigen Rechtes die Stände-Versammlung des Großherzogthuins auszulosen.