Ausgabe 
28.8.1849
 
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Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschn'ebene Signalement, vor dem Necrutirungsrath erscheinen haben sich der Abweisung zu gewärtigen. '

Den Empfang dieses Auöschreibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts haben Sie inner­halb acht Tagen bcrichtlich anzuzeigen.

v. W i l l i ch. Pietsch.

........Bekanntmach un q.

Die gerichtliche Anzeige und Geltendmachung der aus dem Sommersemester 1849 her- rührenden gesetzliche» Forderungen an Studirende betreffend.

3°.^ der, von dem Großherzoglichen Ministerium des Innern iinterm 27. Januar d. I. er- laffenen Verfügung über die Dauer der akademischen Semester wird hiermit bekannt gemacht daß die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem gegenwärtigen Semester längstens bis zum 1 S^v- d. j. mittelst, in jeder Beziehung genau spccistcirler Rechnungen bei der unterzeichneten Behörde zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 10. November v. I. gellend gemacht werden müssen widri- ge,'falls dieselben den ihnen durch Artikel 136 der allerhöchsten, die Disciplinarstatute der Univerfuät Giessen betreffenden Berordnung vom 28. April 1835 zugewiesenen Vorzug verlieren

Giessen am 27. August 1849.

Großherzogl. Universitätsgericht,

Dr. Trygophorus.

Polizeiliche BekanlltlMchruigell.'

Die hiesigen Bürger:

1) Adolph Heimreich,

2) Georg Moogk,

sind auf unbestimmte Zeit als Feldschützen für die Gemarkung Gießen angenomnien und verpflichtet wor­den, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen den 22. August 1849. ' ' Der Großh. Bürgermeister

G g. Reiber.

Gefundene Gegenstände.

E.n bm'tes Sacktuch em Arbeitsbeutel, ein A.-B.-C.-Buch und ein baumwollener Sack mit Wecken und Kaffeebohnen sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden

Gießen am 28. August 1849.

Versteigerungen.

Die Lieferung der Bedürfnisse für die Ar­restanten deö hiesigen Bezirksgefängnisseö im Jahr 1850 an Brod, Brennholz und Stroh soll

Mittwoch den 5. Sept. l. I., Vormiltagö 10 Uhr, auf der Büreaustube des Unterzeichneten im Regierungögebäude an den Wenigstfordernden ver­steigert werden.

Gießen den 25 August 1849.

Pietsch.

1579) Gießen.

Freitag den 31. August, Nachmittags 1 Uhr,

sollen auf der Schloßruine Münzenberg nachstehende Arbeiten an dieser Ruine:

Maurerarbeit, veranschl. zu 116 fl. 45 fr.

Zimmer- oder

Schreinerarbeit, 48 fl. 19 fr.

u. Schlosserarbeit, ,, 23 fl. fr.

öffentlich an die Wenigstnehmenden in Accord ge­geben werden.

Voranschläge und Bedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur 'Einsicht offen.

Gießen den 23. August 1849.

Der Gr. Kreisbaumeister Holzapfel.