373

1) ein Tbeil feinen Viear noch Pfarrer Eckhard brauchen, sondern nur Brandwein,

2) ein Theil, welche nicht einmal HeimathSrecht in Großenlinden besitzen,

3) ein Theil, welche Viear in seiner Predigt vielleicht getroffen bat,

4) ein Theil, welche überrascht und in Dumm­heit unterschrieben und nicht einmal wissen, was sie unterschrieben.

Dagegen sind aber alle rechtliche Ortsbürger 166 an der Zabl aufgetreten und haben mit Na­mensunterschrift erklärt, daß sie unter feiner Bedin­gung zugeben, daß der Pfarrviear aus Großenlin- den kommt, sondern ihn für alle Zeiten in Großen­linden beizubehalten wünschen.

Die O r t s b ü r g e r von Großenlinden.

774) Gießen.

Aufruf

an die Gewerbtreibenden und die Freunde des Gewerbstandes in Gießen.

Schon seit Jahren ist die Einrichtung des Landesgewerb-Vereinö, wie sie in den Satzungen vom 25. März 1837 ungeordnet worden, durch die öffentliche Meinung als ungeeignet und im Widerspruch mit ihrem Zwecke anerkannt. Die Bestrebung zu einer entsprechenden Umgestaltung des Vereins sind jedoch erst nach den Märzereigniffcn 311111 Durchbruch gekommen, und nachdem zuerst die Lokalsektionen, später die vereinigten Ausschüsse, ihre gutachtlichen Entwürfe eingereicht, i|t die Umgestaltung endlich durch die Ge­nehmigung der neuen Satzungen vom 8tcn März 1849 durch des Großherzogs K. H. ins Leben getreten.

In den neuen Satzungen haben die wichtigsten seither lautgewordenen Verbesserungsvorschläge Be­rücksichtigung gefunden ; es ist insbesondere Ermäßigung des Jahresbeitrags auf I st. 36 fr., Erweite­rung des Ausschusses und seiner Berichtigung, sowie der der Generalversammlung bestimmt worden. So­mit ist die Grundlage, auf welcher der G. B. künftig wirken wird, eine ganz und gar neue geworden, und sind die Uebelstäude, welche seither viele Gewerbireibeude am Beitritt hinderten und die Thätigkeit des Vereins lähmten, als beseitigt anzusehen; der staatlich anerkannte Grundsatz einer größeren und freieren Betheiligung des Volks an seinen öffentlichen Angelegenheiten, wird dem G. V. diejenige Lebenskraft ein» flößen und diejenige Bedeutung geben, welche bisher alle Wohlmeinenden vermißt haben. Es ist aber auch an der Zeit, einmüthig z» selbstständigem Wirken zusammenzi.treten und das Heft frisch in die Hand zu nehmen. Die Zukunft deS Gewerbstandes ruht in feiner eigenen Hand, die Hoffnungen, zu denen er gegenwärtig berechtigt ist, können nur durch seine eigene Verschuldung vernichtet werden. Wir laden da­her sämmtliche Angehörige und Freunde des Gewerbstandes zu einer

allqcmeütcii Versammlung im Promenadehaus Saulstag den 28. April Abends 6 Uhr

ein, um sich für den Beitritt (resp. Verbleiben) in dem G. V. zu erklären, zu welchem Zwecke Listen offen gelegt werden, und ersuchen dieselben, besonders die Herren Zunftvorsteher, nachstehende Gründe ins Auge fassen zu wollen:

1) Der Gewerb-Verein ist das offieiell anerkannte Organ, uni die Angelegenheiten und Zwecke des Gewerbstandes, der Regierung gegenüber, zu vertreten und zu verwirklichen. Es liegt deßhalb in hohem Grade int Interesse der Gewerbtreibenden, durch zahlreiche Betheiliguug diesen Verein möglichst in die Hand zu bekommen.

2) Die Zwecke des Gewerbstandes erfordern, wenn sie gehörig und planmäßig verfolgt werden sollen, nicht unbedeutende Geldmittel, s. z. B. für Diäten für Abgeordnete zu Versammlungen, für Porto, für den Unterricht angehender Handwerker re. re. Der letztere kostet gegenwärtig allein 350 fl. an Leh­rerbesoldungen. Solche Geldmittel sind, zumal in jetziger Zeit, für den Gewerbstand schwer zu beschaffen, ohne Zuschüsse vom Staat. Die Zuschüsse vom Staat sind aber lediglich durch die Lokalsektionen möglich.

3) Neben diesen Zuschüssen empfangen die Lokalsektionen noch Gelduuterstützungen aus der allgemei­nen Kasse des Gewerb-Vereins. Letztere Unterstützungen sind aber (nach §. 22. der Statuten) ausdrück­lich von der Mitgliederzahl der Lokalsektion abhängig gemacht.

4) Die Vertretung der Gewerb-Jnteressen der Stadt Gießen insbesondere kann nur bei einer viel­seitigen und eifrigen Betheiliguug des hiesigen Gewerbstandes bei der Lokalsektion von Erfolg sein; denn die Hauptkraft des Vereins ruht in dem 48t Ausschuß (§. 8. der Statuten). Dieser geht aber aus der