Änzeigrdlatt

der

Sta-t und des Regierungsbezirks

Gieren.

M 8

Sonnabend den 27. Januar

1849

Amtlicher T h e i l.

Nr. R. C. 697. ,

Betreffend: Die zur V ollziehung de» Schlußsatzes des M 3mar 1849

art 15 pos. 1 des Edikts über dieOrgani- sation der Krrchenvorstände zu erlassen- de Instruction, insbesondere die Ver- Pfllchtung der Kirchenvorstände.

Darmstadt, am 2. Januar 1849.

Zu Nr. D. 21,246 von 1848.

Betreffend: Wie oben.

Das, Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern an sämmtlrche Großherzogliche Regterungs-Commistlonen.

Nach dem Ausschreiben des Gr. Ministeriums des Innern und der 'taftti tißm azl stoSv, ,q,r

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f ^utte schon seither zur Folge, daß oft eine geraume Zeit verfloß, bis eine solche Vervslicktiine» gelegentlich vorgenommen werden konnte, und cs erscheint, nachdem in Folae der neuen 9

Adminlstrativbehörden die Verwaltungsbezirke bedeutend vergrößert worden sind durchaus Verpflichtungen fernerhin in allen Fällen durch Mitglieder t?er Negierungs-Commissionen vornehmen zu lassem

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an

sämmtlrche Kirchenvorstände des Bezirks.

Von der im Abdruck nachstehender höchsten Verfügung werden Sie in Kcnntuiß gesetzt.

In Verhinderung des Dirigenten;

Eckstein.