Änzeigrdlatt
der
Sta-t und des Regierungsbezirks
Gieren.
M 8
Sonnabend den 27. Januar
1849
Amtlicher T h e i l.
Nr. R. C. 697. ,
Betreffend: Die zur V ollziehung de» Schlußsatzes des M 3mar 1849‘
art 15 pos. 1 des Edikts über dieOrgani- sation der Krrchenvorstände zu erlassen- de Instruction, — insbesondere die Ver- Pfllchtung der Kirchenvorstände.
Darmstadt, am 2. Januar 1849.
Zu Nr. D. 21,246 von 1848.
Betreffend: Wie oben.
Das, Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern an sämmtlrche Großherzogliche Regterungs-Commistlonen.
Nach dem Ausschreiben des Gr. Ministeriums des Innern und der 'taftti tißm azl stoSv, ,q,r
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f ^utte schon seither zur Folge, daß oft eine geraume Zeit verfloß, bis eine solche Vervslicktiine» gelegentlich vorgenommen werden konnte, und cs erscheint, nachdem in Folae der neuen 9
Adminlstrativbehörden die Verwaltungsbezirke bedeutend vergrößert worden sind durchaus Verpflichtungen fernerhin in allen Fällen durch Mitglieder t?er Negierungs-Commissionen vornehmen zu lassem
Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an
sämmtlrche Kirchenvorstände des Bezirks.
Von der im Abdruck nachstehender höchsten Verfügung werden Sie in Kcnntuiß gesetzt.
In Verhinderung des Dirigenten;
Eckstein.


