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Hr. Rapp, Fritzlar. Hr. n, Ingen, v. t. Nickolaus, Gladenbach.

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Fr. Neeb: mstr. Zeller: mstr. Schnei- - Bei Hm. >cig. Bei id v. Hun- larhausen

v. Gladen- Ooct. u. Hr. ocper u. Frl. Buseck: Hr. ofger.-Advoc. anstadt. -

An die Bewohner Gießens!

Bei dem Sinn für Gesetzlichkeit und Ordnung, wie er sich seither in der hiesigen Bürgerschaft kundgegeben, konnte der Stadtvorstand nicht voraussetzen, daß diese Grundsätze der bürgerlichen Freiheit hier in einer Weise würden verletzt wer­den , wie dieses durch die in den letzten Tagen gegen Hessisches Militär vorge­kommenen Insulten geschehen ist.

Diese Voraussetzung hat sich denn auch in Beziehung auf die hiesigen Ein­wohner durch die wegen jener Vorfälle alsbald eingeleitete polizeiliche Untersuchung bestätiget, indem es nach den bis jetzt stattgefundenen Ermittelungen nicht zweifel­haft bleibt, daß es meistens Lehrjungen und zwar fremde gewesen sind, die sich an jenem Ercesse betheiliget haben. Dergleichen Vorfälle, die zu verdächtigen­den Zeitungsartikeln benutzt werden und die Stadt compromittiren, müssen auf jede Weise verhindert werden, und der Stadtvorstand vertraut dem guten Sinn der hiesigen Bürger, daß sie ihn in seinen desfallsigen Bemühungen in jeder Weise unterstützen. Was die Bestrafung derjenigen betrifft, welche sich eine Wiederholung ähnlicher Ercesse zu Schulden kommen lassen; so wird bemerkt, daß gegen die Fremden, außer der gesetzlich verwirkten Strafe, auch noch die Aus­weisung unnachsichtlich verfügt wird.

Gieße n, den 25. September 1849.

Namens des S t a d t v o r st a n d e s:

der Bürgermeister

G g. Reiber.