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Anlage B.
Kenntnisse, welche zur Erlangung des Offiziersgradeö erforderlich sind.
A. Für alle Waffen.
1) In der deutschen Sprache: Kenntm'ß der deutschen Sprache überhaupt; allgemeine Styllehre; Fertigkeit, einen Aufsatz über einen angemessenen Gegenstand nach Inhalt und Form so zu bearbeiten' wie solches bei Leuten von Fähigkeiten und Bildung im 21. Lebensjahre vorausgesetzt werden darf; Anfertigung von Berichten über Dienstverrichtungen, dem Verhältniß des Subalternoffrziers entsprechend, deßgleichen von Gesuchen an Behörden und Vorgesetzte.
Prüfungsnote: G u t.
2) In der Geschichte: Allgemeine Weltgeschichte mit ihren Hauptperioden; wesentliche Ursachen und Folgen der wichtigsten Weltereignisse; Hauptperioden der deutschen Geschichte, hauptsächliche Ursachen und Folgen der wichtigeren Begebenheiten derselben, besonders der neueren seit der Reformation.
Prüfungsnote: Genügend.
3) In der Geographie: Kenntniß der fremden Welttheile und der Hauptstaaten in denselben; — der allgemeinen Begränzungen von Europa, Angabe und gegenseitige Lage der Hauptstaaten, Größe, Bevölkerung, Hauptgebirge, Hauptflüsse und Städte; Hauptwaffenplätze im Innern (Gränzfeftungen gegen Deutschland), große Seehäfen, Schiffswerften, Colonieen; — von Deutschland genauere Angabe der einzelnen Staaten, ihre ungefähre Begränzung, Größe, innere Eintheilung. Gebirge, größere Flüsse und Städte, Bevölkerung, stehendes Heer, Seemacht, Festungen, Seehäfen, Schiffswerften, Eisenbahnen, Haupthandelsplätze.
Prüfungsnote: Genügend.
4) In der Mathematik: Algebra causschließlich der höheren Gleichungen); — Reihen, ausschließlich der höheren und gemischten; — Logarithmen und deren Anwendung; ebene und körperliche Geometrie; — ebene Trigonometrie.
Prüfungsnote: a) für die Artillerie: Gut.
b) für die anderen Waffen: Genügend.
5) In der Was senk ehre: Einrichtung u. Verfertigung der Waffen, Geschosse und des Pulvers, sowie der hierher gehörigen Vorrichtungen; — Munitionseinrichtungen; — Wirkung der Waffen: Anwendung und Gebrauch derselben.
Prüfungsnote: a) für die Artillerie: Gut.
b) für die anderen Waffen: Genügend.
6) In der Elementar-Fortificationr a) geschichtliche Ucberficht der Befestigungskunst und des Festungskrieges; — Befestigungsmethoden der meisten der bestehenden festen Plätze; Verbesserung^ Vorschläge; neueste Grundsätze und Einrichtungen der Befestigung, des Angriffs und der Vertheidignng. b) Feldbefestigung, so wie Angriff und Verlheidigung der Feldverschanzungen.
Prüfungsnote: Genügend.
7) In der Taktik: Reine Taktik, Heerverfassungs- und Verpflegölehre; — taktische Verbindunaslehre; großh. hessische Militärverfassung; Lehre vom Krieg.
Prüfungsnote: Gut.
8) In der Terrainlehre: Allgemeine Gestalt der Erdoberfläche; — Erklärung und Benennung der einzelnen Terraintheile nach Land, Wasser und Culturgegenständen; Verbindung der Terraintheile zu den verschiedenen Gestaltungen der Landestheile.
Prüfungsnote: Gut.
9) In der praktischen Geometrie: Kenntniß der Beschaffenheit und des Gebrauchs der Werkzeuge zum Abstecken und Abmessen gerader Linien, zum Winkelmessen und Nivelliren auf dem Felde.
Prüfungsnote: Genügend.
10) Im Planzeichnen: Theorie des Planzeichnens; praktisches Planzeichnen mit Terraindarstellung nach Vorlegeblättern und Modellen.
Prüfungsnote: Genügend.
11) Im militärischen Aufnehmen mit Werkzeugen: Selbstständige Aufnahme eines kleinen Bezirks mittelst eines der gebräuchlichen Werkzeuge.
Prüfungsnote: Genügend.
12) Im Recognosciren und Aufvehmen ohne Werkzeuge: Darstellung eines kleinen Bezirks aus freier Hand, bei gegebenen Hauptpunkten; — Beurtheilung und Beschreibung dieses Bezirks in


