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Anlage B.

Kenntnisse, welche zur Erlangung des Offiziersgradeö erforderlich sind.

A. Für alle Waffen.

1) In der deutschen Sprache: Kenntm'ß der deutschen Sprache überhaupt; allgemeine Styllehre; Fertigkeit, einen Aufsatz über einen angemessenen Gegenstand nach Inhalt und Form so zu bearbeiten' wie solches bei Leuten von Fähigkeiten und Bildung im 21. Lebensjahre vorausgesetzt werden darf; Anfertigung von Berichten über Dienstverrichtungen, dem Verhältniß des Subalternoffrziers entsprechend, deßgleichen von Gesuchen an Behörden und Vorgesetzte.

Prüfungsnote: G u t.

2) In der Geschichte: Allgemeine Weltgeschichte mit ihren Hauptperioden; wesentliche Ursachen und Folgen der wichtigsten Weltereignisse; Hauptperioden der deutschen Geschichte, hauptsächliche Ursachen und Folgen der wichtigeren Begebenheiten derselben, besonders der neueren seit der Reformation.

Prüfungsnote: Genügend.

3) In der Geographie: Kenntniß der fremden Welttheile und der Hauptstaaten in denselben; der allgemeinen Begränzungen von Europa, Angabe und gegenseitige Lage der Hauptstaaten, Größe, Be­völkerung, Hauptgebirge, Hauptflüsse und Städte; Hauptwaffenplätze im Innern (Gränzfeftungen gegen Deutschland), große Seehäfen, Schiffswerften, Colonieen; von Deutschland genauere An­gabe der einzelnen Staaten, ihre ungefähre Begränzung, Größe, innere Eintheilung. Gebirge, größere Flüsse und Städte, Bevölkerung, stehendes Heer, Seemacht, Festungen, Seehäfen, Schiffswerften, Eisenbahnen, Haupthandelsplätze.

Prüfungsnote: Genügend.

4) In der Mathematik: Algebra causschließlich der höheren Gleichungen); Reihen, ausschließlich der höheren und gemischten; Logarithmen und deren Anwendung; ebene und körperliche Geome­trie; ebene Trigonometrie.

Prüfungsnote: a) für die Artillerie: Gut.

b) für die anderen Waffen: Genügend.

5) In der Was senk ehre: Einrichtung u. Verfertigung der Waffen, Geschosse und des Pulvers, sowie der hierher gehörigen Vorrichtungen; Munitionseinrichtungen; Wirkung der Waffen: Anwendung und Gebrauch derselben.

Prüfungsnote: a) für die Artillerie: Gut.

b) für die anderen Waffen: Genügend.

6) In der Elementar-Fortificationr a) geschichtliche Ucberficht der Befestigungskunst und des Festungskrieges; Befestigungsmethoden der meisten der bestehenden festen Plätze; Verbesserung^ Vorschläge; neueste Grundsätze und Einrichtungen der Befestigung, des Angriffs und der Vertheidignng. b) Feldbefestigung, so wie Angriff und Verlheidigung der Feldverschanzungen.

Prüfungsnote: Genügend.

7) In der Taktik: Reine Taktik, Heerverfassungs- und Verpflegölehre; taktische Verbindunaslehre; großh. hessische Militärverfassung; Lehre vom Krieg.

Prüfungsnote: Gut.

8) In der Terrainlehre: Allgemeine Gestalt der Erdoberfläche; Erklärung und Benennung der ein­zelnen Terraintheile nach Land, Wasser und Culturgegenständen; Verbindung der Terraintheile zu den verschiedenen Gestaltungen der Landestheile.

Prüfungsnote: Gut.

9) In der praktischen Geometrie: Kenntniß der Beschaffenheit und des Gebrauchs der Werkzeuge zum Abstecken und Abmessen gerader Linien, zum Winkelmessen und Nivelliren auf dem Felde.

Prüfungsnote: Genügend.

10) Im Planzeichnen: Theorie des Planzeichnens; praktisches Planzeichnen mit Terraindarstellung nach Vorlegeblättern und Modellen.

Prüfungsnote: Genügend.

11) Im militärischen Aufnehmen mit Werkzeugen: Selbstständige Aufnahme eines kleinen Be­zirks mittelst eines der gebräuchlichen Werkzeuge.

Prüfungsnote: Genügend.

12) Im Recognosciren und Aufvehmen ohne Werkzeuge: Darstellung eines kleinen Bezirks aus freier Hand, bei gegebenen Hauptpunkten; Beurtheilung und Beschreibung dieses Bezirks in