Ausgabe 
24.4.1849
 
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Die Loosziehung geschieht Montags den 21. Mai.

Sie wollen die betr. Militärpflichtigen alsbald hiervon in Kenntniß setzen und sie anweisen, sich an dem bezeichneten MusterungS- und Losungötag, Vormittags 8 Uhr in dem Musterungslocal pünkt­lich einzufinden.

Sie, die Gr. Bürgermeister haben ebenfalls an den betr. Tagen zu erscheinen und über den 53c» folg der in dieser Verfügung enthaltenen Aufträge binnen 8 Tagen zu berichten.

Wegen der von Militärpflichtigen über Fehler und Gebrechen beizubringenden Zeugnisse verweise ick Sie schließlich auf die deßhalb bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

E ck st e i n.

Oeffentliche Nachricht.

Dem Gr. Recknungsprobator Schuster ist die provisorische Verwaltung der Obereinnehmerei da­hier übertragen worden.

Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Gießen den 23. April 1849.

Die Großh. Hess. Recsieurngs-Commission deS Regierungsbezirks Gieße»

K ü ch l e r. Pietsch.

Gießen.

Protokoll

der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen.

Zehnte Sitzung vom 9. Januar 1849.

Nachmittags 3 Uhr.

Anwesend; 8 Mitglieder des Bezirksraths.

1) Bors, übernimmt die Führung des Protokolls für diese Sitzung.

2) Bcrnbeck verliest das Protokoll von der Nachmittagsfitzung des 3. Januar.

Während der Verlesung des Protokolls traten Reg.-Rath Küchler, sowie die Abgeordneten Ferber und Menkel ein.

3) Ferber verlas nun die Protokolle des Gemeinderaths zu Langgöns vom 13. December 1848, betr. die Aufnahme israelitischer Einwohner als Ortsbürger allda.

Das erste Protokoll behandelte im Allgemeinen die Frage, wie es mit solchen Aufnahmen zu halten sei und enthielt einen Beschluß des Gemeinderaths, daß die Israeliten nur dann Ortsbürger werden sollten, wenn sie auf den Bezug der Gemeindenutzungen verzichten würden.

Das zweite Protokoll sprach sich speciell über die Gesuche einzelner Israeliten von Langgöns aus.

Vors. brachte diese Angelegenheit zur Besprechung, mit dem Bemerken, daß diese Verhandlung nur dazu dienen solle, die verschiedenen Ansichten kennen zu lernen.

An der Debatte beteiligten sich Dieterich, Bernbeck, Menkel, Ferber, Engel, Schmand. Im Allge­meinen wurde hervorgehobcn, daß Ausnahmsgesetze hinsichtlich der Israeliten nicht mehr gelten könnten, daß also von einer Verzichtleistung derselben auf gewisse Rechte der Ortsbürger nicht geredet werden dürfe. In­dessen erkannte man, daß gerade bei Langgöns ein ganz eigenthümlicher Fall vorliege und die ganze Frage bei den demnächst zu führenden Verhandlungen über die Einzugsgelder nochmals angeregt werden müsse.

4) Dieterich erstattet Bericht über den Voranschlag zu Lehnheim für 1849.

Der dorü'ge Gemeinderath hatte die Büreaukosten des Bürgermeisters von 50 fl. auf 25 fl. herab, zu setzen, vorgeschlagen. Der Bericht hält 50 fl. für nicht zu hoch, hebt namentlich hervor, daß im Allge­meinen die Bürgermeister des vormaligen Kreises Grünberg bedeutend niedrigere Büreaukosten erhielten, als die des vormaligen Kreises Gießen.

Vors. fragt, ob etwa ein vermittelnder Vorschlag gemacht werde; Menkel wünscht eine Ver- Mittelung.

Bei der Abstimmung wird entschieden, daß der Gehalt des Bürgermeisters auf 50 fl. verbleiben solle, 5) Dieterich erstattet Bericht über den Voranschlag der Gemeinde Ilsdorf für 1849.