Ausgabe 
24.4.1849
 
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Änzeigeblatt

der

Sta-t und des Regierungsbezirks Gießen.

33.Dienstag den 2L April 18319.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Der Pranumeralionsbetraa ist für ein ganzes Hahr für Ein­heimische fl, 30 fr., für ein halbe» Jahr 45 kr.; für Auswärtige inci. Postaufschlag 1 st. 42 fr., halbjährl. 51 fr. Auswärts abonntrt man ssch bet den zunächst gelegenen lobt Postämtern. In Gießen -ei der Erpedition, Canzleiberg Lit. u. Nr. 1. Einrückungsgebühr für den Raum der gespaltenen EorvuS-Zeile 2 fr.

Inserate müssen jevesmal Vormittags 9 Uhr an dem Tage vor dem Erscheinen dieses Blattes an die Redaftion gelangt sehn.

A mtlicher Theil.

Allszug aus dem Gr. Regierungsblatt Nr. 22,

vom 14. April 1849. '

Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; 2) Bekanntmachung, die Fortführung der Grundbücher in der Provinz Rheinhessen, insbesondere in den Gemeinden Elsheim und Horn- weiler betr.; 3) Bekanntmachung, den Eingabestempel bei den Militärbehörden betr.; 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Thcils der Umlagen zweiter Klaffe der Gemeinde Oberscharbach betr.; - - 5) Desgl. von Umlagen der'Gemeinde Steinheim für 1848; G) Namensveränderung; 7) Dienstnachrichten; 8) Dienstentlassung; 9) Versetzungen in den Ruhestand; 10) Concurrenzeröffnungen; 11) Sterbfälle.

B e k <r m sr t m a ch u n g ,

dm Eingabestempel bet dm Militärbehörden betr.

Es ist bemerkt worden, daß die Verordnung über die Anwendung des Administrativstempels bei Eingaben an die Militärbehörden besonders von denjenigen Personen, welche dem Militärstaude nicht an- gehörcn, sehr häufig unbeachtet gelassen wird.

Wir nehmen daher Veranlassung, die von dem Großherzogl. Staatsministerium in dem Regierungs­blatte Nr. 69 vom vorigen Jahre erlassene Bekanntmachung aus die Eingaben bei den Militärbehörden auszudehnen und zu bemerken,

daß diejenigen, welche sich des vorgeschriebenen Stempelpapiers zu ihren Eingaben bei den Militärbehörden nicht bedienen, es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn darauf keine Verfügung ertheilt wird.

Darmstadt den 5. April 1849.

Großherzoglich Hessisches Kriegsmimsterium.

Graf L e h r b a ch.

Beck.

Osfizielle Nachrichten.

Namensveränderung. Es wurde gestattet: am 28. bei der Obersorst- und Domänen-Direction mit dem Amtstitel

Marz dem Jacob Hirsch Lazarus N e u g a ß von Rödelheim als Oberforstrath, der bisherige Forstmeister des Forsts Hep-

den Namen »Heinrich Ludwig Neuwall« zu führen. penheim, Berthold Freiherr von Bibra, zum Forstmeister

Dienstnachrichten Am Li. März wurden der Forst- des Forsts Darmstadt und der seither bei dem Forstvermes.

meister Eduard von Stockhausen zu Darmstadt zum Rath sungs-Büreau auf Widerruf angestellte Zeichner Franz Wey-