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2) Die Kassevisitation der Gemeinderechner.
3) Die Erhebung der Forst- und Feldstrafen durch die Rentämter.
4) Gesuch des Wirth Kliebe zu Wiescck.
5) Vorstellung des Johannes Möller von Ettingshausen wegen entzogenen Loosholzes.
6) Antrag, betr. die Revision der Gemeindeordnung, Aufhebung des Art. 84.
7) Vorstellung des Stadvorstandes zu Grünberg, um Verlegung eines Kreisgcrichts nach Gruuberg.
8) Antrag von Bernbeck auf Errichtung von Rothholzmagazinen in denjenigen Gemeinden, wo keine Gelegenheit zum Loosbolzsammeln vorhanden ist.
Der Vorsitzende: Der Schriftführer:
F. Steinberger. Bernbeck.
Der Gr. Bürgermeister G g. Reiber.
dem Poliz'ibüreau in Empfang nehmen. Gießen den 17. Februar 1849.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
(Sin Waldhorn ist dahier in Beschlag genommen worden und kann der Eigcnchümer dasselbe auf
Ein Perpendikel, zwei leere Geldbeutel und eine Cigarrendosc, sind gefunden und auf dem Polizei- büreau dahier abgegeben worden.
Gießen am 19. Februar 1849.
Edictalladung.
119) Grünberg. Nachdem Gr. Hess. Hof- gerichi zu Gießen über das Vermögen des Konrad Holzer zu Merlau den förmlichen Concurs- proceß erkannt hat, so werden demzufolge alle Gläubiger, welche irgend eine Forderung oder einen Anspruch an denselben zu bilden haben, hiermit aufgefordert, solche sogewiß in dem auf
Montag den 26. Februar d. I., Morgens 8 Uhr anberaumten Liquidationstermine dahier anzuzeigen und zu begründen, als sie ansonst ohne ein weiter zu erlassendes Präelusivdecret von der Concurs- masse des K. Hölzer werden ausgeschlossen werden.
Grünberg den 20 Deeember 1848.
Gr. Hess. Landgericht daselbst Welcker. I) r. Ortwein..
Besondere Bekanntmachungen.
296) Gießen.
Auffordenlng an die Schuldner der hiesigen Pfand - und Leih - Anstalt.
Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, Octoler, November und Deeember 1848 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 26. Februar bis einschließlich den 24. März, dieselben entweder einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. April stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden; die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst in dem Versteigerungstermin, gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt cingelöst werden.
Gießen den 16. Februar 1849.
Die Pfandhausverwaltuug: Bieler. Pfeil.
294) Gießen. Diejenigen, welche Gewehre von der Stadt erhalten haben und mit der Bezahlung des 1. 2. und 3. Ziels — 1 fl. 42 fr. noch im Rückstände sind, werden hiermit nochmals an die Berichtigung derselben mit dem Anfügen erinnert , daß wenn dieselbe in den nächsten 8 Tagen nicht stattgefunden hat, mit dem gesetzlichen Vei- treibungsverfahren — welchem sich bei dem Empfang der Gewehre unterworfen worden ist — vorgcgan- gen werden muß.
Gießen am 19. Februar 1849.
Der Stadtrechner
Enders.
Versteigerungen.
302) Gießen.
Montag den 26. d. M., Vormittags 11 Uhr, werden auf hiesigem Rathhaus 16 vacant gewordene städtische Triebviertel auf 6 Jahre, sodann das


