Ausgabe 
18.9.1849
 
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der

Stadt und des Regierungsbezirks Gieße n.

JV1 Dienstag den 18. September 1®^9,

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ft. 30 fr., für Auswärtige incl.

Postanstchlag 1 ft. 42 kr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. I» Gießen bei der Erpedition (Cänzleiberg Lil. B. Nr. 1.) Einrückungsgebühr für die gespaltene Eorpuszeile 2 kr.

Amtlicher T l> e i L

Zu Nr. R. C. 8903. Gießen am 14. September 1849.

Betreffend: Die Einsendung der für die Landeswaisen­anstalt zu erhebenden Collecten und Büchsen- Gelder.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.

Wir sehen der Einsendung des in rubricirtem Betreff zu erstattenden Berichts, insoweit dies nicht be­reits geschehen, binnen einer Frist von 8 Tagen entgegen.

v. W i l l i ch. Pietsch.

Zu Nr. R. C. 8850. Gießen am 12. September 1849.

B etreffend: Die verkäufliche Abgabe von jungen Obst- stämmen aus dem acadcmischen Forstversuchö- garten bei Schiffenberg.

Die Großherzoglich Hessische Regieruugs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des hiesigen Regierungsbezirks.

Nack einer uns gewordenen Mittheiiung können aus dem rubrkcirten Garten einige 1000 Stück 5-10 jährige Kernobststämmchen, (das Stück je nach der Größe zu 36 kr.) in diesem Herbste verkäuf­lich abgegeben werden.

Die Stämmchen sind noch nicht veredelt, auf einem rauhen, nicht künstlich gedüngten Boden erzogen, ruher nicht verzärtelt und vergällt und werden deßhalb bei ihrem Ucbergang in einen bessern Boden um >v gedeihlicher anschlagen und ausdaucrn, was bei den meisten Obstpflänzlingen, welche aus anderen Ge­genden in die hiesige eingebracht werden, erfahrungsmäßig nicht der Fall ist.