Ausgabe 
18.8.1849
 
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Statut

des Unterrichts für Söhne von Landwirthen der Provinz Starkenburg in der Landwirthschast,

auf Kosten des landwirchschastlichen Vereins dieser Provinz.

Art. 1. Aufnahmebedingungen.

a) Alter, nicht unter 18 Jahren, als Regel.

b) Aussicht des jungen Mannes auf dereinstigen eigenen Gutsbesitz.

C) Gewißheit darüber, daß derselbe eine Gewerb- oder landwirthschaftliche Schule doch nicht besuchen würde, wenn auch del' Verein mit seinem Unterrichte nicht eingetreten wäre.

Art. 2. Eiutyeilung des Unterrichts.

aj Der Unterricht dauert vo.N 1. November bis Ende Februar des nächsten Jahres. Ueber die Wcih- nacliten sind 14 Tage Ferien., ,,, ,

b) Unterricht wird ertheilt! über Bodenkultur und Viehzucht (wöchentlich 4 stunden), die wichtigeren Punkte der Verbesierung der vaterländischen Landwirthschaft und Erläuterung der Großh. Hessischen Landes­kulturgesetze (wöchentlich 2 Stunden). ,

Sodann haben statt: Arithmetische Hebungen, Körper- und Flachenberechnungen, Uebungcn ttn Schon- und Richtigschreiben, im Styl und im schriftlichen Geschäftsverkehr. .

Vorstehender Unterricht hat bloß des Vormittags statt; der Nachmittag wird benutzt zu den Ausarbei­tungen darüber, zu practischen Demonstrationen, zum Besuche interessanterer, gewerblicher Anstalten und Betriebe re.

Art. 3. Kosten des Unterrichts.

Diese sainmtlich übernimmt der landwirthschaftliche Verein, so daß also die Theilnehmcr an dem Unter­richte bloß für Kost und Logis aus eigne Rechnung zu sorgen haben.

tischen Festtage aus den

27. und 28. desselben Monats

B e k a n n t m a ch u n g.

Der auf den 25. und 26. September d. I. fallende Ulrichsteiner Michaelimarkt ist wegen der isracli-

verlegt worden, was man hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt.

Nidda am 4. August 1849.

Die Gr. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Nidda.

F. Fuhr.

Gefundene Gegenstände.

Ein Katechismus ist gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 17. August 1849.

1499) Grünberg.

Marktabhaltung.

In der in Nr. 61 des Anzeigeblatts unter 1423 enthaltenen Bekanntmachung vom 1. d. M. ist ein Druckfehler untergelaufen, indem der darin erwähnte Vieh- und Krämermarkt nicht Dienstags den 21., sondern Donnerstags den 23. August d. I. abgehalten wird. Man macht hierauf andurch auf­merksam.

Grünbcrg den 14. August 1849.

Der Gr. Bürgermeister Haberkorn.

Versteigerungen.

1497) Gießen.

Dienstag den 21. d. M., Nachmittags 2 Uhr, sollen in der ehemaligen Wirth König'schen Woh­nung am Wallthor, aus dem Nachlaß deö August Rupp dahier, nachfolgende Gegenstände, als:

5 Wirths tische, 6 Bänke, ein Wandschrank, ein Schenktisch, ein mess. Maas, Gläser, 5 Lampen- stöcke, 7 Eimer, 3 eich. Zuber, */4, %, % Fäß­chen, 2 Bierfäßer, eine Quantität Hölz. Reife,