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Der 2. Vors. läßt nun den Antrag Bermbecks, die Errichtung von Fortbildungsschulen in den Land­gemeinden für die reifere Jugend betreffend, verlesen.

Steinberger erstattet hierüber mündlichen Bericht. Beleuchtet in klarem Vortrag diese so höchst wichtige Sache ausführlich und empfiehlt den Antrag mit großer Wärme.

Beruh eck dankt dem Berichterstatter für seine so gründliche, alles erschöpfende Beleuchtung und Empfehlung seines Antrags, wodurch er im Grunde nichts zu bemerken habe, um so weniger als er glaube, daß die ganze Versammlung das, was der Berichterstatter gesagt habe, theile.

Engel glaubt, daß zwar in den meisten Gemeinden diese Sache Anklang finden würde, allein er ist auch der Ansicht, daß sich manche Schwierigkeit finden werde, da so viele Lehrer noch gar zu schlecht ge­stellt seien.

Der Vors. schließt die Debatte und läßt über den Antrag abstimmen, welcher einstimmig angenom­men wird.

Vors. läßt nun den Antrag Dieterichs wegen Aufhebung der Ordonanzen der Oberbchörden vor­lesen.

Steinberger erstattete mündlichen Bericht darüber, beantragt den Zusatz, diejenigen Ordonanzen, welche den Grundgesetzen widersprechen, aufzuheben.

Reg.-Co mm. glaubt, daß mit dem Antrag so nichts bezweckt werde. Man müsse die Vorschriften, welche dem Gesetze widersprechen, bezeichnen.

Dieterich bemerkt, daß er in seinem verlesenen Antrag einige Ordonanzen genannt habe. Alle spc- ciell zu bezeichnen sei nicht möglich.

Der Reg.-Comm. bestreitet, daß Ordonanzen bestünden, wonach wie Dieterich bemerkt, Menschen von den Forstviencr todtgeschossen werden dürften und wie solche angewiesen seien, nur im Falle des Angriffs von den Waffen Gebrauch zu machen.

Dieterich widerspricht dieses und glanbt das Gesetz sei zu weit ausgelegt von der Obersorstdirection.

Re g.-Comm. führt seine Behauptung aus und behält sich vor, daß Gesetz vorzulegen.

Steinberger meint, man solle wenigstens die wichtigsten Vorschriften bezeichnen.

Er verliest eine Stelle eines Gesetzes bezüglich der Lehrer und beantragt: man solle einen Zusatz ma­chen und die wichtigsten Vorschriften angeben.

Der Vors. schließt die Debatte und läßt über den Antrag des Ausschusses abstimmen, welcher ange­nommen wird.

Der Reg.-Comm, erörtert auf die Interpellation 1) wegen des Gesuchs des PH. Walters von Beu­ern, um Aufnahme als Ortsbürger nach Altenbuseck: »daß der Bittsteller entsprechend bedeutet worden sei." 2) Wegen Ablösung der Grundrenten in den Standesherrlichen Bezirken »die entsprechende Verfügung ist er­lassen worden." 3) Herstellung von Reg. Comm. zu Grünbcrg, Laubach und Lich.

Dieterich wünscht Erläuterung darüber, warum gerade die Bürgermeister zu Lich, Laubach und Grünberg zu Commissärcn ernannt, die Erncnnnng im Anzcigeblatt publicirt rind die spätere Rücknahme die­ser Bestellung nicht so veröffentlicht worden sei?

Reg.-Comm. gibt die Erläuterung dahin, daß man blos im Interesse der Bezirks-Einwohner ge­rade die Bürgermeister an den Landgerichtsorten hierzu ernannt, keineswegs eine andere Absicht dabei ge­habt habe.

Durch eine allgemeine Entschließung des Ministeriums sei man veranlaßt worden diese Aufträge zu­rückzunehmen, die Bürgermeister hätten davon Kenntniß erhalten, wie es scheine aber diese Rücknahme nicht veröffentlicht. Wenn dies nicht geschehen wäre, so woll^er diesem Mangel abhelfen, und eine öffentliche Be­kanntmachung im Anzeigeblatt dieferhalb erlassen. <$

Bitte des Johs. Diehl zu Wcickardsheim um rhme als Ortsbürger zur besagten Gemeinde. An den II. Ausschuß. J (Schluß folgt.)

Polizeiliche Bekanntmachung.

Ein Fausthandschuh und ein buntes Sacktuch, sind gefunden und auf dem Pvlizeibüreau dahier abge­geben worden.

Gießen am 15. Februar 1849.