Ausgabe 
16.1.1849
 
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Gießen.

Protokoll der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen. Vierte Sitzung vom 2. Januar 1849.

(Forts, folgt.)

werden.

Diese Frage wurde einstimmig besaht.

Fortsetzung Nachmittags 3 Uhr.

Anwesend: Reg.-Rath v. Millich und 10 Mitglieder des Bezirksraths.

(Fortsetzung.)

Dieterich Gegen die Ansichten des Reg. Comm. habe ich nichts einzuwenden, allein gerade seine

" ch . J , bs ist, daß allgemeine Bestimmungen über dre Sitzungen des Gememderaths SbS toerbe?' Es ist dmchaus Ungehörig, daß der Bürgermeister die einseitig von ihm entworfenen Pro- A- du,«taWüSu? U« W»8 WW». di-'-m B-4-H-M ,7-d-n d,-N,°-

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wE kÄen sie ersuchen, bei den gesetzgebenden Behörden die Ermächtigung hierzu zu er- w rkln ' K unslsierb i gewiß 'en^genkommem Wir zeigen denn doch wenigstens daß es un dämm gillErricht zwecklost Anträge stelle?,, daß wir vielmehr mit unserem Gesuch auch wirklich e.nen ErfolgR erreichen wollewch ^gen diesen Vorschlag Nichts zu erinnern, die Reg. Comm. wird Ihnen

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v, 2Pf,.f,Ar Meise seit dem 10 April 1848 die Gemeinderathssitzungen zu Grunberg abgchaltcn *5* d°- «8 24 «MMN» «*

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dürck den Rathsdiener in derselben Weise als den Gemeinderath selbst zu den Sitzungen emladen. Diese Einrichtung ist zweckmäßig, in Grünberg wo es der Raum gestattet, tonnen übrigens auch andere Bürge i'" ttSw« Ich N&» i-, dl- Mmxtz «fi (W d<»

Gemeinderath unterschreiben lassen, ohne demselben die Zeit zu vergönnen, ihn zu lesen. Es kommt vor, daß die Bürgermeister des Abends den Gemeinderath zusammenrufen lassen und sie zur Unterschrift ar ss fordern mit dem Bemerken, die Sachen müssen noch diese Nacht fort, sonst kommt Morgen stuft Strafbote. Ich selbst weigerte mich vor einigen Jahren, das Budget zu Nrederohmen zu unterschreiben, weil es mir der Bürgermeister erst am späten Abend vorlegte. Da machte er einen Bericht gegen Mich kn den «nTÄ wurde ich um 3 st. gestraft. Ein solches Verfahren nenne ich e.nen wahren

^Vorsitzender. Ick erkläre hiermit die Diskussion für geschlossen und frage

1) Beschließt der Bez. Rath dem Antrag des Ausschußberichtes beizutreten.

2)^Tr Vbm^nt^g^gefteßt, der Bez.-Rath möge sich dahin verwenden, daß die Pro-

tocolle der Gemeinderathssitzungen, da, wo es möglich ist, durch den Druck veröffentlich