Ausgabe 
5.5.1849
 
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Versetzung in den Ruhestand. Am 27. März wurde der Gymnasiallehrer Dr. Franz Schaum zu Gießen auf Nachsuchen mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesund­heit, in den Ruhestand versetzt.

Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evan­gelische Pfarrstelle zu Alsheim, im Regierungsbezirke Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 545 Gulden; die evan­gelische Schullehrerstelle zu Gunzenau, im Regierungsbezirke

Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalte von 160 Gulden 31 Kreuzer; die evangelische Schullehrerstelle zu Niederklin­gen, im Regierungsbezirke Erbach, mit einem jährlichen Ge­halte von 189 Gulden 31 Kreuzer.

Sterbfälle. Gestorben find: am 3. April der Ma­jor Scha ffnit im Gr. Artilleriecorps; am 6. April der Oberbaurath Carl Müler zu Gießen.

Gießen.

Protokoll

der Sitzungen des Bezirksraths zu Gießen.

Eilfte 'Sitzung vom 10. Januar 1849.

Nachmittags 3 Uhr.

Anwesend r Reg.-Comm. v. Willich und 9 Mitglieder des Bezirksraths.

Ferber übernimmt die Führung des Protokolls.

1) Dieterich erstattet Bericht über das Gesuch der Gemeinde Daubringen, betr. das für die Ge­meinde ungünstige Verhältniß zwischen den Kulturkosten der Waldungen und deren Erträgen. Zugleich wurde ein Antrag von Engel behandelt. DaS Gesuch und der Antrag werden verlesen. Der Antrag lautet: Der Bezirksrath möge Großh. Reg.-Comm. ersuchen: die Gemeinden gegen die Forstbehörden zu schützen, deren Wünsche zu berücksichtigen und in allen Collusionen zwischen Gemeinden und Forstbehörden das Gutachten des Bezirksraths vor Entscheidung einzuholen.

Dieterich als Berichterstatter ist gegen die Form von Engels Antrag und macht folgenden mehr speciellen Zusatz: Die von den Revierförstern aufgestellten Wirthschastspläne erst dem Gemeindevorstande vorzulegen und von ihm anerkennen zu lassen als dem Vertreter der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.

Engel tritt dem Berichterstatter bei.

Reg.-Com.: Nicht allein das Bedürfniß der Gegenwart, auch das der Zukunft ist bei der Forst- wirthschaft zu wahren. Die Gemeinden wollen häufig für sich zu viel haben, während die Forstbehörden bemüht sind, auch der Zukunft das Nöthige zu erhalten. Die Reg.-Commission wird bemüht sein, die an­geregten Verhältnisse der Gemeinde Daubringen zu regeln, wozu bis jetzt weder Gelegenheit, noch Zeit ge­wesen ist. Es besteht die Instruktion vom 29. März 1837, welche in §. 1 ausdrücklich bestimmt: daß der Bürgermeister der Revision des Forstwirthschaftsplanö beiwohnen solle. Wenn also der Bürgermeister gewissenhaft zu Werk geht, kann es nicht zu Conflikten kommen, wie hier bei der Gemeinde Daubringen, außerdem wird ja auch der Voranschlag, zu welchem der Forstwirthschaftsplan eine Beilage bildet, wenn er berathen ist, 8 Tage lang offen gelegt und es kann so auch noch jeder Einwohner reklamiren.

Steinberger. Der Arzt wenn er heilen soll, muß die Schäden kennen. Die Hauptaufgabe des Bez.-Raths ist es, diese Schäden zu enthüllen und somit ist unsere Verhandlung hierüber von großer mo­ralischer Wirksamkeit, zumal die bestehenden Gesetze nicht allgemein bekannt seien.

Reg.-Com. Der Arzt kann doch nur die Reg.-Com. sein, und diese kann nur heilen, wenn sie wie der Arzt gerufen wird. Wir aber haben auch einzelne Gemeindevorstände, welche gleich einzelnen Petenten incurabel sind.

Dieterich. Die Gemeinden haben allerdings versäumt, aber die Forstbehörde kann von den Vor­schriften abgehen ohne hierbei controlirt zu werden, welche Controle ich aber durch meinen Antrag gerade bezwecken will.

Ferber führt Beispiele an und tritt dem Anträge Dieterichs bei.

Engel ebenfalls. Er gibt zu, daß der Vorwurf des Reg.-Com. im Einzelnen die Ortsvorstände treffe, aber gleichmäßig falle er auch auf die Forstverwaltung und die frühere Verwaltungsbehörde, denn diese habe fast alle Reclamationen der Gemeinden zurückgewiesen und hier durch dieselben so eingeschüchtert, daß sie jetzt gar keine mehr macke.

Bern deck. Alles kann übertrieben werden, so auch die Forstkultur, die nicht in Forstgärtnerei aus­arten darf.

Lindenstruch tritt ein.