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Edictattadung.
1810) Grünberg. Nachstehend aufgeführte Personen verschulden ausweislich der betreffenden Hypothekenbücher folgende Summen, als:
1) Johannes Grün HL zu Bernsfeld 200 fl. Capital der Krugischen Stiftung zu Nidda laut Obligation vom 3. Mai 1773.
2) MichelDräunings jun. Wtw. zu Flensungen 70 fl. Capital der Grünberger Pietang laut Obligation vom 20. Juni 1818-
3) Joh. Theis von da 18 fl. Kaufgeld dem Joh. Heinr. Tag daselbst laut Kaufbrief vom 20. März. 1802.
4) Joh. Heinr. Tag von da, 60 fl. Capital dem Hospital zu Grünberg laut Obligation vom 17. December 1796.
5) Adam Piech von da, 60 fl. Capital der Grünberger Convents-Witlweukasse laut Obligation vom 27, Nov. 1818.
6) Joh. Baumann von Lumda 65 fl. Kaufgeld der Conrad Müllers Eheleute zu Traysa laut Kaufbrief vom 18. Februar 1819.
7) Joh Krauß Wtw. von Niederohmen 50 fl. Capital den Hofrath Briels Erben zu Grüuberg laut Obligation vom 8- Juli 1776.
8) Joh. Peter Wagners Wtw. von da, 31 Stück Laubthaler der Frau Hauptmann Zobel zu Vach rcsp. das Grundstück 69% ist dafür ver- cautionirt.
9) Joh. Heinr. Melchior von Oberohmen 100 fl. Capital dem Conrad Strittcr zu Uutcrseiberten- rod laut Obligation vom 19. Juni 1814.
10) Caspar Kappeö von Waitershain 110 fl. Capital dem Moses Eckstein zu Rüddingshausen, modo Heinr. Schneider zu Haarhausen laut Obligation vom 5. Februar 1819.
11) Derselbe 50 fl. als die Hälfte des von Joh. Heinr. Jung der Stipendiatenkasse zu Gießen verschuldet werdenden Capitals, dem Caspar Jung laut Verpfändungsprotocoll vom 29. Ort. 1812.
12) Martin Margolf von Rüddingshansen 60 fl. Capital, laut Obligation vom 19. Januar 1803 dem Obristen Horneck zu Gießen, und sollen diese Eapitalien und Kaufschillinge längst abgetragen und bezahlt, die darüber sprechenden guittirten Urkunden aber verloren gegangen sein.
Dem gestellten Anträge zufolge werden nun alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde noch Anträge hieran bilden zu können glau
ben, hiermit aufgefordert, solche sogewiß binnen 6 Wochen, dafür geltend zu machen, als ansonst die betreffenden Einträge als nicht mehr gültig in den Pfandbüchern werden gelöscht werden.
Grünberg den 2. Juli 1849.
Gr. Hess. Landgericht das. Dr. Ortwein.
Besondere Bekanntmachungen.
1850) Gießen.
Publicandu m.
Da das Protocoll über die am 15. Oct. d. I. zur Versteigerung bestimmten Pfänder, — solcher, welche vom 1. Januar bis Ende Juni 1849 verfallen, — weder eingelöst noch prolongirt wurden, nunmehr vorliegt, so sind diese Pfänder, deren Anzahl sehr bedeutend ist unvorzüglich einzulösen, was man hiermit zur Kenntniß der Betheiligten bringt, mit dem Ansügen, daß, wenn bis kurz vor oder bis zur Versteigerung damit gewartet wird, wegen des zu großen Andrangs nicht vermieden werden kann, daß die Eigenthümer sich solche im Termin zu steigern genöthigt sind.
Die Herrn Bürgermeister werden dringend ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen lassen zu wollen.
Gießen den 1. October 1849.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.
1841) Gießen. Die heute fällig gewordenen Holzsteiggelder von 1849 sind binnen 14 Tagen zur hiesigen Stadtkasse zu bezahlen.
Gießen den 1. October 1849.
Der Stadtrechner Enders.
1808) Gießen. Der Pfandschein Nr. 12,934 über einen schwarzen Frack ist angeblich verloren gegangen. Da nun der Verpfänder Denselben auö- lösen will, so werden Diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden köninen, anfgefordcrt, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als im andern Fall das Pfand ohne Weiteres verabfolgt werden wird.
Gießen den 24. Sept. 1849.
Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil.


