Ilnzeigeblatt
bet
Stadt und des Regierungsbezirks Gieren.
JYo. 65- Sonnabend den l September 1849h
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Dienstag und Sonnabend. — Preis des Jahrgangs für Einheimische I st. 30 fr., für Auswärtige incl.
Postaufschlag 1 ff. 42 fr. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Meßen bet der Erpedltwn (Canzletberg Lit. B. Nr. 1.) — Einrückungsgebühr für die gespaltene Corpuszeile 2 lr.
Amtlicher Theil.
Das Großherzoglich Hessische
Landger.icht in Gießen
an
die Gr. Bürgermeister des Bezirks.
Betreffend: Das Local des Gr. Landgerichts Gießen.
Mit dem Anfänge des Monats September l. I. wird das Geschäftslocal des Landgerichts in die Wohnung des Bierbrauers Herrn König dahier vor dem Wallthor verlegt. Sie werden dieses alsbald in Ihren Gemeinden mit dem Anfügen bekannt machen, daß in der nächsten Woche die gewöhnlichen Geschäftstage auSsalicn und daß nur bestellte Leute an- und pressante Geschäfte vorgenommen werden können.
Gießen den 30. August 1849. Ploch.
Bekanntmachun g.
Die gerichtliche Anzeige und Geltendmachung der aus dem Sommersemester 1849 her- rührenden gesetzlichen Forderungen an Studirende betreffend.
In Folge der, von dem Großherzoglichcn Ministerium des Innern unterm 27. Januar d. I. erlassenen Verfügung über die Dauer der akademischen Semester wird hiermit bekannt gemacht, daß die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem gegenwärtigen Semester längstens biö zum 1. September d. I. mittelst, in jeder Beziehung genau fpecisscirler Rechnungen bei der Ünterzeichneten Behörde zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 10. November d. I. gellend gemacht werden müssen, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Artikel 136 der allerhöchsten, die Disciplinarstatute der Universität Giessen betreffenden Verordnung vom 28. April 1835 zugewiesenen Vorzug verlieren.
Giessen am 27. August 1849.
Großherzogl. Universitätsgericht,
Dr. Trygophorus.
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