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Bekanntmachung.
Die Erlaubniß zum Kaminfeger: itt den zum Regierungs-Bezirk Gießen gehörigen Gemeinden betreffend.
Nachdem wir es für zweckmäßig erachtet und beschlossen haben:
1) für sämmtliche zum Stadtgcrichtsbezirke Gießen gehörigen Orte euren Kaminfeger
2) für die Orte des Landgerichtsbezirks Gießen einen weiteren Kaminfeger,
3) für die Orte des Landgerichtsbezirks Grünberg einen dritten und endlich
4) für die Orte der Landgerichtsbezirke Laubach und Lich einen vierten Kaminfeger anzustellen,
so werden alle konkurrenzfähige Bewerber hierdurch eingeladen, sich innerhalb 14 Tagen unter Vorlage ihrer Zeugnisse bei uns schriftlich anzumelden.
Gießen den 24. October 1848.
Die Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.
K ü ch l e r. Pietsch.
Edictalladung.
2117) Gießen. Auf Antrag der Pflichtigen sollen die dem Herrn Fürsten zu Solms-Braunfels in der Gemarkung Allendorf an der Lahn zustehenden Grundrenten von 3 Malter 3 Sr. 3 Gesch. Korn, im gesetzlichen jährlichen Geldanschlag von 21 fl. 31 fr. mit 387 fl. 18 fr. ablösbar in Gemäßheit des Gesetzes vom 27. Juni 1836 abgelöst werden; es werden daher alle befannte und unbekannte hierbei Betheiligte, aufgefordert, so gewiß ihre etwaigen Rechtsansprüche bezüglich jener Ablösungen binnen zwei Monaten bei der Unterzeichneten Behörde anzuzeigen, als sonst nach Ablauf dieser Frist die Auszahlung des Ablösungs- Capitals an den oben bezeichneten Herrn Berechtigten gestattet werden wird.
Gießen den 21 October 1848.
Gr. Hess. Stadtgericht Muhl. Haberkorn.
Besondere Bekanntmachungen.
2126) Gieß en. Zur Ausführung der allerhöchsten Verordnung vom 1. October d. I. bezüglich der Gewinnung von Leseholz und sonstigem dürrem Holz wird für die Gr. Domanialwaldungen des Reviers Schissenberg Nachstehendes bekannt gemacht.
1) Da den Gemeinden Watzenborn und Steinberg in den Distrikten Herrnwald und Schiffenber- ger Wald die Leseholznutzung vermöge Berechtigung zusteht, so ist daselbst andern Gemeinden jene Nutzung nicht gestattet, vielmehr nur in dem ehemals Fran- zischen Wald in der Lindner Mark.
2) Die Heegen sind mit Strohwischen bezeichnet.
3) Leseholztage sind der erste und fünfzehnte je- den Monats, und wenn diese Tage auf Sonntage oder Festtage fallen, der hierauf folgende Tag.
Gießen den 26. Oktober 1848.
Der Gr. Revierförster D r a u d t.
2086) Gießen. Es wird wiederholt zm öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Bauschutt wr dem Neuenwcgerthor nicht abgeladen werden darf, der hierzu bestimmte Platz ist vor dem Neustädten thor und zwar von jetzt an rechts des neuen Chausseedamms.
Gießen den 25. October 1848.
Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.
Versteigerungen.
2036) Gießen. Die Lieferung der bei Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen erforderlichen Schreib- und Siegelmaterialien für das Jahr 1849, bestehend in
1) vier Ries Postpapier, groß Format,
2) vier und zwanzig Ries fein Schreibpapier,
3) achtzig Ries mittelfein Schreibpapier,
4) achtzig Ries Concept-Papier,
5) sieben Ries Deckelpapier,
6) vier Ries Packpapier, groß Format,
7) vier Ries Packpapier, klein Format,
8) fünf Ries Maculatur-Papier,
9) vier Tausend Stück Federkielen,
10) drei Dutzend Bleistifte,
11) fünf und zwanzig Pfund Siegellack,


