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Fuhrmann verladen werden. Die Rücknahme der Getränke vom Fuhrmann, sobald solche einmal re- vidirt sind, darf in keinem Falle stattfindcn, es sei dann, daß hierzu die erforderliche Erlaubniß des Bürgermeisters zuvor eingeholt resp. ertheilt wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden als Defraudation angesehen und bestraft.

Branntweine, welche schon von dem Gr. Haupt­zollamte einer Revision unterworfen und von die­sem amtlich versiegelt worden sind, unterliegen ei­ner Revision am Ausgangsthore nur in Bezug auf Faßgehalt. Mit der Ausführung vorstehender An­ordnungen tritt außerdem eine Aenderung resp. Ver­schärfung der im §. 20 und 22 des Octroi Regle­ments vorgejehenen Strafbestimmungen wie folgt ein.

Jeder der es unternimmt, bei der Ausfubr von Branntwein und Spirituosen durch unrichtige De­claration in Bezug auf Gattung, Menge und Stär­kegehalt das städtische Octroi dadurch zu beeinträch­tigen, daß er eine Rückvergütung beansprucht, die ihm nach den in dieser Bekanntmachung enthaltenen Bestimmungen nicht gebührt, wird im ersten De­fraudationsfalle wie bisher mit dem lOfachen, bei einer Wiederholung mit dem LOfachen Betrage der defraudirten oder zu defraudircnd beabsichtigten Abgabe bestraft, beim dritten solchem Falle aber ver­liert der Defraudant die Berechtigung zum Bezüge der Rückvergütung auf immer.

Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 15. October l. I in Wirksamkeit.

Gießen den 25. September 1848.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

1883) Gießen

Die Verloosung uub Zurückzahlung von Pas- siveapitalie» bei der Stadt Gießen.

Bei der heute stattgefundenen planmäßigen Ver­loosung wurden nachsolgcndc städtische Passivcapi­talien zur Rückzahlung bestimmt

1) Von dem 3% prozentigen Anlehn die Obli­gationen

Lit. A. *45 124 ä 1000 fl. 1000 sl.

Lit. B. «46 46 u. 49 ä 500 fl. 1000

Lit. C. *45 9. 46. 117. 177. 219. 277.

334 a 100 fl. 700

2) Von dem 4 prozentigen Anlehn die Obli­gationen

Lit. C. *45 8. 23. 89 ä 100 fl. 300

Die Inhaber dieser Obligationen werden zur Empfangnahme ihrer Kapitalien mit dem Bemerken eiiigcladen, daß mit dem 31. Dccember d. I. die Verzinsung derselben aufhört.

Gießen den 23. September 1848.

Der Bürgermeister

Gg. Reiber.

Versteigerungen.

1824) Gießen.

Montag den 16. October d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigem Ratbhaus die dem Seilermeister Philipp Berger dahier zustehcnden Immobilien, als;

Grundbuch UlKlftr.

y458 3 Hofraithe auf der Mäusburg,

J/779,3 12 Hofraithe bei der Stadtwaage, 7778,8 2 Hofraithe daselbst (Stall),

17/20 78 Garten, am Hamm, am Neustädter

Tbor,

184 Acker im Altenfeld, stößt links auf dem Weg,

33/164 68 Acker am Nahrungsberg, auf dem Steinbacherweg,

33/l79 27 Acker daselbst,

27/126 172 Wiese in der Stephansmark,

=7/127 362 Wiese daselbst,

39/276 117 Acker, links am Wieseckerweg, s%77 117 Acker, links am Wieseckerweg, öffentlich ineistbietend versteigert werden.

Gießen den 12. September 1848.

Der Beigeordnete Rühl.

1899) Gießen.

Fcitag den 6. October, Morgens 10 Uhr, sollen aus hiesigem Nachhause ein Theil der städti­schen Lehmgrube, zwischen dem Krofdorfer- und Wißmarweg gelegen, welche 657,31 UlKlastcr oder 194 Ruthen enthält, sodann ein in den alten Stäl­len besiiidlicher städtischer Platz, enthaltend 3,41 lUKlaftcr, der öffentlichen Versteigerung ausgesetzt, wozu die Kaufliebhaber cingcladen werden.

Gießcn den 28. September 1818.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

1901) Gießen.

Montag den 16. October d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahiesigcm Rathbaus der zum Nachlaß der Wittwe Johannes Pfaff dahier gehörende, Grundbuch □Slftr.

27/35 20 Acker, jetzo Gärtchen, an der Schoor,

nochmals öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen den 28. September 1848.

Der Beigeordnete R ü h l.

1905) Steinbach.

Künftigen Montag den 2. October 1848, sollen dahier 2 Fasselochsen, Vogelsberger Ncwe,