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Bekanntmachung.
Die Erlaubniß zum Kammsegen in den zum Regierungs-Bezirk Gießen gehörigen Gemeinden betreffend.
Nachdem wir es für zweckmäßig erachtet und beschlossen haben:
1) für sämmtliche zum Stadtgcricbtsbezirke Gießen gehörigen Orte einen Kaminfeger
2) für die Orte des Landgerichtsbezirks Gießen einen weiteren Kaminfeger,
3) für die Orte des Landgerichtsbezirks Grünberg einen dritten und endlich
4) für die Orte der Landgerichtsbezirke Lanbach und Lich einen vierten Kaminfeger anzustellen,
so werden alle' concurrenzfähige Bewerber hierdurch eingeladen, sich innerhalb 14 Tagen unter Vorlage ihrer Zeugnisse bei uns schriftlich anzumeldcn.
Gießen den 24. October 1848.
Die Großh. Hess. Regierungs-Commissiou des Regierungsbezirks Gießen. Küchler. Pietsch.
Ein herrenloser junger Hühnerhund ist auf der Chaussee nach Lollar zu aufgefangen und eine Gans in hiesiger Stadt aufgcgriffen und in Verwahrung genommen worden und ist das Nähere auf dem hiesigen Polizeibüreau zu erfragen.
Gießen den 24. October 1848
Edictalladungen.
2080) Gießen Nachdem zum Zwecke der Abfindung der Gemeinde Hermannstein bezüglich ihrer Gerechtsame in dem Freiherrl. v. Schenkischen Walde zu Hermannstein, eine Theilunq dieses Waldes vereinbart und von dem Gr. Hess. Administra- tiv-Justiz-Hofe, auf den Grund des Gesetzes vom 7. September 1814 verordnet worden ist, so werden alle Diejenigen, welche bei dem in Frage stehenden Theilungsgegenstande und bei der Auseinandersetzung der Theilungsmasse interessirt sind, hiermit angewiesen, in dem auf dem Rathhause zu Hermannstein
Montag den 27. November d. I, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Liquidalionstermine ihre Ansprüche oder ihr Recht des Widerspruchs gegen die angetragene Auseinandersetzung cinzugeben und zu begründen, auch nach Befinden der Umstände über die Theilung und die Art derselben sich zu erklären.
Wer dies versäumt, den trifft sofort der Rechtsnachtheil des Ausschlusses.
Gießen den 20. October 1848.
Der bestellte Theilungs-Commissär und Theilungsrichter Küchler,
Gr. Hess. Regierungsrath.
2086) Gießen. Es wird wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Bauschutt vor dem Neuenwegerthor nicht abgeladen werden darf,
der hierzu bestimmte Platz ist vor dem Neustädter- thor und zwar von jetzt an rechts des neuen Chauffeedamms.
Gießen den 25. October 1848.
Der Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.
Versteigerungen..
2081) Gießen. Die den Kindern des Gerhardt Hoffmann in Mainzlar gehörige Hofraithe, ehemals Eigenthum des gewesenen Bürgermeisters Myll allda,
5/10 y86 141 lUKlftr. an Daniel Rothen
Wittwe und
I31/31.32. 7s4 233 IZKlftr. an Kasper Vogels Wittwe,
soll am 5. Decembcr l. I., Vormittags auf dem Gemeindehaus in Mainzlar, öffentlich meistbietend versteigert werden. Sie besteht aus einem geräumigen zweistöckigen Wohnhause, aus einer Scheuer und 3 Stallungen, und dem dazu ge- hörigenGrab- und Grasgarten, welcher Bäume von vorzüglichen Obstsorten enthält. Sie hat Schildgerechtigkeit und eignet sich zu dem Betriebe einer Wirthschaft ganz vorzüglich, indem durch das sehr freundschaftliche Dorf Mainzlar, das nicht ferne von der Landstraße und von der Eisenbahn liegt, eine sehr bedeutende Passage geht.
Gießen am 20. October 1848.
Großh. Hess. Landgericht das.
P l o ch.
(Hierzu eine Beilage.)


