Ausgabe 
26.6.1848
 
Einzelbild herunterladen

Sprechhalle für zeitgemäße Mittheilnngen. (Beiblatt.)

So oft Stoff vorhanden ist, erscheint dieses Blatt als Beiblatt zum hiesigen Anzeigeblatt und wird diesem alsdann angedruckt oder auch besonders gratis beigegeben. Es werden darin ausgenommen: Anfragen, Rechtfertigungen, Vertheidigungen, Rügen ?c. Die Inseratgc- bühren hiervon werden ohne Ausnahme per Zeile in gewöhnlicher Schrift mit 2 kr. berechnet.

In einer der letzten Volksversammlungen wurde der Antrag gestellt: dem Gem.-R. einen Bürgeraus­schuß noch an die Seite zu stellen, welcher bei allen ' Veranlassungen mitzusprechen die Befugniß erhalten soll und den Gem.-R. controliren. Dieser Ausschuß soll auS. 30 Personen bestehen und bei der höheren Behörde dahin gewirkt werden, daß bei demuächsti- gcr Revision der Gemeindeordnung die Sache vor­gesehen und somit in's Leben gerufen werde. Ein Rcdner.'nach dem Herrn Antragsteller, ein Mann saus dem Verwaltungsfach, Herr Kreissecr. Vogel unterstützte diesen nwnströßen Antrag als aus sei­nem Herzen gesprochen und bemerkte, daß nach seiner Ansicht dieser Ausschuß auS 45 Personen bestehen müsse. In Offenbach, bemerkt derselbe weiter, sey ein gleicher Ausschuß unter seiner Mit­wirkung in's Leben getreten; eS erfreue sich diese Einrichtung der vollsten Anerkennung und er könne deshalb nur rathen ein ähnliches Institut auch hier in's Leben zu rufen. Der Antrag wurde, wie be­greiflich, angenommen, allein da ich, als einiger­maßen mit der Gemeinde-Ordnung bekannt, mir nicht zu erklären vermochte, wie ein Bürgerausschuß ohne gesetzlich sanktionirt zu seyn, neben dem Gem.- Rath bestehen kann, und wie der Stadtvorstand von Offenbach schwach genug sein konnte, die be­rufene Controle anzucrkennen, nahm ich Veranlas­sung, nähere Erkundigung hierüber einzuziehen. Das Resultat der erhaltenen Mittheilung überzeugte mich bald, daß bei dem bemerkten Antrag und dem, der ihn unterstützte ein bedeutendes ' Mißverstäudniß Statt' gefunden hat; denn während der Herr An­tragsteller einen Bürgerausschuß dem Gem.-R. an die Seite gegeben wissen wollte, der darüber zu wachen hätte, daß von dem Gem.-R. keine Unge- fihlichkeiten begangen werden oder vielmehr, daß derselbe das. Jntcfesse der Stadt nach allen Seiten luw getreulich wahre, hab der Redner nach ihm einen Volksausschuß verstanden, was aus der Bezugnahme ans Offenbach hervorgeht. Der Volksausschuß in Offenbach, -der zum Theil aus Mitglieder nicht orts- angehörigeb Personen besteht, hat aber nicht die Verpflichtung den Gem.-R. zu überwachen, sondern

es hat dieser sich neben den Local- *) den allgemei­nen Angelegenheiten zn unterziehen und vertritt die Stelle der in Offenbach gebräuchlich gewesenen wöchentlichen Volksversammlungen. Nichts desto- weniger wurde der Antrag zum Beschluß erhoben, obgleich zwischen demselben und dem Amentement ein sehr wesentlicher Unterschied besteht.

Ohne indessen hierüber etwas weiter zu sagen, gehe ich auf den Antrag und auf das, was damit bezweckt werden soll, über.

Wenn ich einen Bürgerausschuß, jedoch nicht von so coloffaler Größe, unter Umständen auch für zweckmäßig halte und zugebe, daß nicht so leicht Beschlüsse gefaßt werden können, welche der Allge­meinheit nicht zusagen, so glaube ich doch, daß bei angeniessener Oeffentlichkeit ein Bürgerausschuß ein durchaus überflüssiges und zweckloses Institut ist, und nur dazu dienen kann, einen schleppenden Ge­schäftsgang hervorzurufen. Denn, wenn man be­denkt , daß alle Gegenstände, welche dem Gem.-R. zur Berathung und Bcschlußnahme vorgelegen haben, auch an den Bürgerausschuß gelangen müssen, um dessen Zustimmung einzuholen, so ist es leicht be­greiflich, daß die Erledigung doppelt so viel Zeit fordert, als bei der jetzigen Einrichtung nothwendig ist. Heut zu Tage verlangt man rasche Entschei­dung, und ich frage, ob solche erwartet werden kann, wenn die Genehmigung zu den einzelnen Gegen­ständen bei dem Bürgerausschuß erst eingeholt wer­den muß? Die Antwort kann nicht zweifelhaft seyn. Daß eine größere Theilnahme an den Ge­meinde-Angelegenheiten durch eine derartige Einrich­tung hervorgerufen werden kann, will ich nicht be­streiten, allein, daß ein weit größeres Interesse erweckt wird, wenn alles, was die Verwaltung be­trifft, zur Oeffentlichkeit gelangt, namentlich

1) die Verhandlungen der wöchentlichen Sitzpugen, 2) das Budget mit allen Bemerkungen, die auf die einzelnen. Posten Bezug haben und

3) die Verwaltungörechnung mit Angabe der

*) Local-Angelegenheiten, welche nicht vor das Forum des Gem,-R. gehören.