oße deutsche )en Keimen dlem Stolz euderstämme , die eine i das Edikt lüde zeigen, eit für alle ein Zeichen st ne nicht jeden Sohn ; erleuchten ch in jenen utt herrscht, dort tagen, n e Offizin ing des gc- StunVen in e, und ich Ltadl unfei' für unser überreichen, nde Pracht- nblichst ent- wie andere n, als den m Gießen geeigneten , damit die ende Zeiten d anregend,
enalor, r.
Nr. 33 des er nichlö zu ein Mach- 11 Menschen, nnen großen Bemerkung, ntage Morreisrath da- hpreisc über- nteressent im i Act freund- s die poliii- 't, so waren leit, Recht » und Ord- derselbe für hheit, und unterscheiden.
Berichtigungen.
<7^-
Interesse der Wahrheit fühlen sich die Unterzeichneten gedrungen, auf den Grund der Erklärung in Betreff des Herrn Hosg.-Sekr.-Accessiften Buff im letzten Wochenblatte, folgende Gegenerklärung abzugeben:
Herr Buff hatte allerdings in jener Nacht einen Wortwechsel mit einer der Bürgerwache zugehörigen Patrouille, die ihn für verhaftet erklärte und in ihre Mitte nehmen wollte. Aus den Grund einer geringen und in Hinsicht auf die Zahl seiner Gegner gar nicht zu rechnenden Gegenwehr, wobei von Entreißung eines Gewehrs und Stoßen und Schlagen gegen die Umstehenden nicht die Rede seyn konnte, wurde Herr Buff von denselben mit Hieben und Stößen so wohl bedacht, daß er blutend zur Erde sank. So unschädlich gemacht, wurde er von den Beförderern der öffentlichen Sicherheit unseren Händen überlassen. Ob es nöthig ist, einen Einzelnen Unbewaffneten, wenn er sich auch gegen zwölf Gegner zu vertheidigen sucht, mit blanken Waffen anzusallen, um sich vor ihm zu sichern, das überlassen wir der Oeffentlichkeit zur Entscheidung. Uns scheint dieser Angriff weniger aus Eifer für Erhaltung der öffentlichen Ruhe als aus persönlicher Motion gegen den Getroffenen hervorgegangen zu seyn. Daß die Wunde nicht gefährlich wurde, ließ sich von Dem, der den Hieb führte, nicht voraussehen und bietet also keinen Grund zu seiner Entschuldigung. Die Angabe, daß irgend einer der Zuschauer mit einem Säbel oder sonstigen scharfen Waffe versehen gewesen sey, ist vollständig unwahr, mithin die Hypothese, daß von diesen die Verletzung ausgegangen sey, ganz unmöglich.
C. Roth, cand. cam. Th. Haubach. A. Büchner, stud. jur.
H. Wenzel. C. Vogt.
Die Unterzeichneten erlauben sich, die in der Beilage zum Wochenblatt erlassene Erklärung der Herren Ph. d'Avis, stud. jur. Großmann, stud. med., mit dem von denselben Herren aus dem Rathhause, gleich nach dem Vorfall gegebenen Berichte zusammenzustellen.
Der Führer jener Wachmannschaft E. Klitsch, stud. cam. berichtete damals, daß Herr Accessist Buff dem Herrn d'Avis, stud. jur. das Gewehr entrissen und Herrn Hofge- richtssecretariats-Accessist Sell he im mit demselben auf die Schulter geschlagen habe. Er, der Führer, sey übrigens mit einem Theil der Patrouille ungefähr vierzig Schritte voraus gewesen und erst aus das Lärmsignal zurückgekehrt. Letzteres wurde noch von Herrn Dr. Jul. Hillebrand bestätigt. — Man halte diese Aussage mit der Erklärung im Wochenblatt zusammen, daß der Führer der Colonne Herrn Accessist Buss wiederholt ausge- sordert habe, sich zu entfernen; obwohl derselbe, seiner eignen Aussage nach, schon vierzig Schritte voraus war.


