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Wer sich für diese Frage resp. Antwort interes- sirt, erscheine
Samßag den 23. März 1S4S in der Leib'scheu Wirthschaft.
Montag den 27. Mar; l. I., Abends 8 Uhr:
Versammlung in der F e i b'schen Wirthschast.
Fragen!
1. Ist es zweckdienlich die seither ^bestandene Oktroierhebung aufzuheben und in (Som* munalumlagen zu verwandeln? *)
2. Kann ein Mitglied des Gemeinderalhs als solches in demselben belassen bleiben, wenn die Bürger von dessen Umrroralität vollkommen überzeugt sind?
3. Kann ein Gemeinderath auch zugleich besoldeter Diener der Stadt seyn?
Es werden Alle, welche sich für obige Fragen interessiren, an besagtem Termin zur Besprechung eingeladen. Ein Bürger.
E r k l ä r u n g.
Wenn Herr stuck. Adolph Welcker in der Beilage zu Nr. 15. des jüngsten Tages sagt: von Ferber soll angedeutet worden seyn, „für solche Leute fehlten noch die Stockprügel", so verdankt er es diesem Wörtchen soll, daß ich ihn nicht vor dem gc- sammten Publikum als schamlosen Lügner und schändlichen Verläumder hinstelle. Durch Hunderte der Umhergestandenen kann ich es beweisen: daß kein ähnliches Wort über meine Lippen und ich selbst schwöre es, daß kein ähnlicher Gedanke in meinen Sinn gekommen ist. —
Wenn ich aber gegen Herrn stuck. Adolph Welcker selbst nichts unternehme, so geschieht dieses nur: weil dieser Herr durch seinen mehr als blödsinnig gehaltenen Aufsatz, sich selbst ein Zeug- niß seiner Unzurechnungsfähigkeit ausgestellt hat.
Heinr. Ferber.
An einen verehelichen Stadtvorstand von Gießen.
Die Sonne einer neuen Zeit, einer glücklichen Zukunft ist über unferm Hessenlande emporgestiegen;
*) Die Redaction stimmt nicht für die Aufhebung und Umwandlung der Octroi in Communatumlagen, indem alsdann die Communalumlagen erhöht werden müßten und nur auf die hiesigen Einwohner fielen, dieweil bei Fortbestand der Octroi durch Einbringen der der Octroi unterworfenen Gegenstände diese Lasten zum nicht unbedeutenden Tbeil sich auch aus Ausländer vertheilen. Bei Umwandlung dagegen würde nach Analog e der ärmere Theil der hiesigen Einwohner am mehrsten darunter leiden. Dieß darf nicht sepn!!!
sie leuchtet weit hinaus über's ganze große deutsche Vaterland, und was dieses an herrlichen Keimen enthält, das wird sie reifen. Mit edlem Stolz darf der Hesse jetzt in der Reihe der Bruderstämme dastehen, das Haupt ungebeugt, und, die eine Hand auf's Herz gelegt, in der andern das Edikt vom 6. März, allen Deutschen die Urkunde zeigen, welche die Bürgschaft gesetzlicher Freiheit für alle Zeiten bewahren wird. Diese Urkunde, ein Zeichen ächtdeulschen Sinnes, — ein Kleinod ist sie nicht bloß für alle Hessen, sondern auch für jeden Sohn unseres gemeinsamen großen Vaterlandes; erleuchten und die Herzen entzünden wird sie auch in jenen Gauen desselben, wo jetzt noch sternlose Nacht herrscht, und das Licht der Freiheit muß auch dort tagen. Ich fühle mich glücklich, daß es in eine Offizin war, welche am Tage der Veröffentlichung des gedachten Edikts dasselbe binnen wenigen Stunden in vielen Tausend Eremplaren veröffentlichte, und ich finde eine Ehrensache darin, jeder Stadt unseres Hessenlandes ein Prachteremplar der für unser Volk ewig denkwürdigen Urkunde zu überreichen. So bitte ich Sie denn, das beikommende Prachteremplar für die Stadt Gieße» freundlichst entgegennehmen, und dabei keine irgendwie andere Absicht meinerseits unterstellen zu wollen, als den Wunsch: der vereheliche Stadtvorstand von Gießen möge dem beifolgenden Abdruck einen geeigneten würdigen Platz im Nachhause anweisen, damit die theure Urkunde für jetzt und für kommende Zeiten stets dem lebendigen Blicke, redend und anregend, zugänglich sey.
Darmstadt, den 9. März 1848.
Nein h. L ud w. Venator, Hofbuchdrucker.
Auf die Anfrage in der Annonce Nr. 33 des Jüngsten Tags Nr. 16 hat man weiter nichts zu erinnern, als daß man glaubt, es sey ein Machwerk eines sehr stark an Blödsinnleidenden Menschen. Außerdem diene demselben jedoch, wegen seinen großen Kümmernissen, zu seiner Beruhigung die Bemerkung, daß wirklich allwöchentlich an jedem Freitage Morgens 9 Uhr, ein Anzeigeblatt an Gr. Kreisrath dahier zur Eiuzeichuung der Brod- und Fleischpreise übersandt wird. Sollte aber darüber etwa Interessent im Zweifel seyn, so wird derselbe zu diesem Act freundlichst eingeladen. Was den Angriff auf die politischen Ansichten des Angegriffenen betrifft, so waren dieselben bisher stets sür Gesetz, Freiheit, Recht und Ordnung, nie aber für Gesetz- undOrd-^ nungslosigkeit — —. Auch ist derselbe für Preßfreiheit, nicht aber für Preßfrechheit, und versteht beide wohl von einander zu unterscheiden.
Druck und Verlag der G- D. Brühl'scheu Buch- und Steindruckerei.


