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6) So sehr seine Königliche Hoheit das persönliche Vertrauen der Bittsteller zu würdigen geneigt sind, so mögen doch solche, welche die zu einer Reise in die Residenz erforderlichen Opfer an Zeit und Geldaufwand in Anschlag zu bringen haben, in ihrem eignen Interesse vorerst wohl erwägen, ob ihr persönliches Erscheinen bei Seiner Königlichen Hoheit wirklich erforderlich ist, oder ob sie nicht ihren Zweck eben so gut durch Absendung einer schriftlichen Eingabe erreichen, indem solche Eingaben allerhöchsten Orts stets Prüfung und thunliche Berücksichtigung finden.

7) Bitten an Seine Königliche Hoheit um Geldunterftützung müssen schriftlich aufgesetzt und mit einem Zeugniß der betreffenden Regierungs-Commission versehen seyn, durch welches der Inhalt des Ge­suchs , sowie die Würdigkeit und das Bedürfniß der Bittsteller bestätigt wird. Sie müssen an das Cabinets-Secretariat eingesendet werden.

Darmstadt den 7. September 1848.

Großherzoglich Hessisches Staats-Ministerium.

I a u p. v. Riefsel.

Nr. R. C. 1090. Gießen am 11. September 1848.

Betreffend: Die Revision der gemeinheitlichen Faßeichen im Baubezirk Grünberg.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen an

die Gr. Bürgermeister im Baubezirk Grünberg.

Indem wir Sie benachrichtigen, daß eine Revision der gemeinheitlichen Faßeichen in dem Baubezirk Grünberg beschlossen und dieselbe nach Maßgabe der in Grimm's Werk über das Maaß- und Ge- wicknswesen, Abschnitt V. §. 13 enthaltenen Bestimmungen durch den provisorischen Bauaufseher 1. Klasse Metro vollzogen werden soll, beauftragen wir Sie, denselben bei Vollziehung seines Auftrags gehörig zu unterstützen.

K ü ch l e r. vdt. Hallwachs.

Zu Nr. R. C. Gießen am 19. September 1848.

Betreffend: Die Einsendung der für die Landeswaisen- Anstalt zu erhebenden Collekten- und Buch­sengelder.

Die Großherzoglich Hessische

Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.

Der Einsendung des in rubricirtem Betreff zu erstattenden Berichts sehen wir, insoweit dieß nicht bereits geschehen, binnen einer Frist von 8 Tagen unfehlbar entgegen.

K ü ch l e r. Pietsch.

Die Lieferung des für das hiesige Bezirksgcfängniß im Winter 184749 erforderlich werdenden Hol- . zes und Strohes, soll Montag den 25. lauf. Monats Vormittags 10 Uhr

auf dem polizcibüreau dahier, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich ver­steigert werden.

Gießen, den 19. September 1848.

Die Großherzogl. Hess. Regierungs-Commission.

In Auftrag,

der Regicrungs-Secretär

Pietsch.