Än^eigetrlatt für -ie Sta-t Gießen und die Kreise
Gießen, Grünberg und Hungen.
Jfo. 24t. Mittwoch den 22. März 184t 8.
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Bekannt m a ch u n g.
An
die Ober Hessen
in den standesherrlichen und patrimonialgerichtsherrlichen Bezirken zunächst.
Erst vor wenigen Tagen bin ich — Ihr wißt es — durch das ehrenvolle Vertrauen unseres geliebten Erbgroßherzogs zur Leitung der Staatsgeschäste berufen worden.
Eure drückende Lage, Eure besonderen Verhältnisse als Einwohner standesherrlicher Bezirke nahmen vor allem Andern meine Aufmerksamkeit in Anspruch; ich erklärte am 7. d. M., am ersten Tage nach llebernahme meines Amtes, in den beiden Kammern der Stände:
„Es wird das Bestreben der Regierung sepn, im Einverständniß mit den Ständen alle Feil dallasten zu beseitigen, die Privilegien einzelner Klassen anfzuheben und alle Staatsangehörigen vor dem Gesetz unbedingt gleich zu stellen."
Das Ziel, welches ich'mir vorgesteckt, und welches zu erreichen ich die Zuversicht habe, da ich der Unterstützung aller Staatsangehörigen, namentlich auch derer mich zu erfreuen habe, von welchen Opfer zu bringen sind, — dieses Ziel besteht in der
Gleichstellung der Einwohner der standesherrlichen Bezirke mit den übrigen Staatsangehörigen.
Ungeduldig, dieses Ziel zu erreichen, habt Ihr seitdem Eure Standesherren bedrängt und wohl auch Zugeständnisse von denselben erhalten, die weit über dasjenige hinausgehen, was nach Recht und Billigkeit von ihnen gefordert werden konnte. Hütet Euch, ich muß es Euch mit Ernst sagen, den Weg des Gesetzes zu verlassen!
Erwartet nicht von mir, daß ich Euch in unrechten Dingen unterstützen werde; ich will Euch helfen erreichen, was recht und billig ist, aber ich mißbillige ernstlich alle Ungesetzlichkeiten, ich fcrdere von Euch Achtung und Heilighaltung der Eigenthumsrcchte, ich fordere von Euch mit allem Nachdruck, dessen ich fähig bin, Aufrechthaltung der Sicherheit der Personen.
Vertrauet auf mich, schon habe ich mich mit Euren Anliegen beschäftigt; ich sende einen Cvmmissär zu Euch, um über die Verhältnisse zwischen den Standeöherren und Euch Eure Wünsche zu vernehmen und deren Befriedigung zu bewirken; die StandeSherren bieten zu diesem Friedens werke bereitwilligst die Hand.
Fortan werden Eure Standesherren allen Gesetzen, die auf verfassungsmäßigem Wege erlassen werden, eben so unbedingt unterworfen seyn, wie die übrigen Angehörigen des Großherzogthums; sie werden also namentlich allen Gesetzen unterworfen seyn, welche eine Ablösung, Verwandlung oder Aufhebung von Monopolien, Wirthschaftsbannrechten, Grundlasten, Weiderechten, Jagden, Fischereien, Erb- lehen u. s. w. für das ganze Land überhaupt zum Gegenstand haben.


