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Gefund ene Gegenstände.
Ein Messer, ein Arbeitsbeutel, eine Peitsche, ein Schuh, ein weißes Sacktuch und ein chirurgisches Instrument von Holz, sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.
Gießen am 19. Januar 1848.
Zu Nr. K. G- 114. Grünberg am 12. Januar 1848. ■
Betreffend: Die Entfernung des Schulknabcn Johann
Georg Lang von Lumda.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grünberg an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Der 7 Jahre alte Rubrieat hat sich von Haus entfernt und treibt sich bettelnd umher. Ich weise Sie an, auf denselben invigiliren, ihn im Betretungöfalle arretiren und anher einliefern zu lassen.
O u v r i e r.
Das
Großh. Hess. Landgericht Gießen
an
die Großh. Bürgermeister des Bezirks.
Betreffend: Die rückständigen Vormundschafts- und Curatcl-Rechnungen.
Sie werden sogleich in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen, daß diejenigen Vormünder und Curatoren, die Vermögens-Verwaltungen ihrer Mündel haben, die Vormundschafts- und Curatel-Nech- nungen bis zu Ende des Monats Februar l. I., gestellt nach den Vorschriften der ihnen, bekannlen Instruction, sogewiß dahier vorzulegen haben, als sonst der Säumige mit 1 st. Strafe würde, belegt werden, wobei weiter zu veröffentlichen ist, daß der Gebrauch des Stempels bei denjenigen Minderjährigen wegfällt, deren Vermögen unter 500 st. beträgt.
Gießen am 18. Januar 1848.
P l o ch.
soll in diesem Termine über die Wahl eines Cura- tors verhandelt werden.
Gießen am 8. Januar 1848.
Gr. Hess. Stadtgericht. Muhl. Haberkorn.
99) (Grünberg.) Die Untersuchung dcS Vermögens des I o h a n n I o st A l b e r t von Haarbach, der sich vor längerer Zeit aus seiner Hei- math heimlich entfernt und bis jetzt von seinem Aufenthalte keine Nachricht gegeben, hat eine Ueber- schuldung dargelhan, und der für ihn gerichtlich bestellte Kurator Johannes Wenzel lr von Haarbach zur Abwendung des sonst unvermeidlichen Schnldverfahrens das gesammte dahier zurückgc- laffene Vermögen deö abwesenden Albert der Hein-
Edictalladungen.
95) (Gießen.) Forderungen jeder Art an die Gebrüder Arnstein dahier, über deren Vermögen von Gr. Hofgericht der Pffovinz Oberhessen der förmliche Concurs erkannt worden ist, sind im Termine
Montag den 20. März 1848, Morgens 9 Uhr, bei Meldung Ausschlusses von der Masse dahier anzuzeigeu und zu begründen.
In diesem Termine soll zugleich die Güte versucht werden und es wird im Fall des Zustandekommens eines Vergleichs angenommen, daß die nicht erschienenen Gläubiger dem Beschluß der Mehrzahl der erschienenen beigetreten seien. Zugleich


