Ausgabe 
21.8.1848
 
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Bekanntmachung, die Abhaltung der Forstgerichte betreffend.

Da es zweckmäßig befunden worden ist, die Forstgericbte innerhalb der drei Provinzen des Großber- zogthumS für die Folge und bis auf Weiteres, statt wie bisher vierteljährlich, allmonatlich abhalten zu lassen, so sind die betreffenden Behörden des Großherzogthums angewiesen worden, von nun an die Forstgerichte in den bezeichneten kürzeren Terminen anzuberaumen, was hiermit zu allgemeiner Kenntniß gebracht wird.

Darmstadt am 15. August 1848.

Großherzoglich Hessisches Ministerium der Justiz.

Kilian-

Schott.

Bekanntmachung, die Ausfuhr von Pferden betreffend.

Da dem Vernehmen nach deni unterm 20. März d. I. erlassenen Verbote der Ausfuhr von Pferden in nicht zum deutschen Bunde gehörige Staaten häufig zuwidergehandelt wird; so sehen wir uns veran­laßt, den Mäklern und Handelsleuten, welche sich bei desfallsigcn Händeln betheiligcn, eine Strafe von 20 st. von jedem verhandelten Pferde anzudrohen, von welcher der Denuneiant die Hälfte erhält.

Diese Verfügung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatt in Kraft.

Darmstadt am 14. August 1848.

Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.

I a u p.

v. Lehmann.

Zu Nr. K. G. 3603. Grünberg am 19. August 1848.

Betreffend: Verbot der Ausfuhr von Pferden.

Der Großherzvglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an

sämmtliche Gr. Hess. Bürgermeister des Kreises.

Dem Vernehmen nach sollen in verschiedenen Landestheilen, dem Verbot vom 20. März d. I. zu­wider, Aufkäufe von Pferden zur Ausfuhr außerhalb Deutschlands statlfinden. Mit Bezug auf die im Regierungsblatt erscheinende Strafandrohung, mache ich Sic auf diesen Gegenstand besonders aufmerksam und weise Sie zu thätiger Aufsicht an.

O u v r i e r.

Besondere Bekanntmachungen.

1618) Gießen. Diejenigen, welche mit der Bezahlung

1) des im Juli fällig gewesenen 2. Ziels der Communal-Steuer und

2) der Schulgelder vom 2. Quartal b. I. von den gegewärtig schulpflichtigen, wie auch von den auf Pfingsten d. Js. cvn- firmirten Kindern

noch im Rückstände sind, werden hiermit an dieselbe mit dem Anfügen erinnert, daß solche binnen 14 Tagen an die Stadtkasse geleistet werden muß.

Gießen am 15. August 1848.

Stadtrechner Enders.

1638) Gießen.

Die Anstellung von Hülfsschützen.

Wegen Ueberhandnahme des Feldfrevels in der neuesten Zeit, sind die hiesigen Bürger Peter Dörr und Konrad Hüter als HüifSschützen be­stellt und verpflichtet worden, wovon das Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird.

Gießen, den 18. August 1848.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

1642) Gießen.

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Der zweite Band von 100 Bogen der steno­graphischen Berichten über die Verhandlungen der constimirenden Nationalversammlung wird mit Nr.