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Amtlicher T h e L l.

Gefundene Gegenstände.

Eine Tabakspfeife ist gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen, am 17. Mai 1848.

Zu Nr. K. H. 713. Hungen den 15. Mai 1848.

Betreffend: Die Musterung für 1848.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Hungen

an

sämmüiche Gr. Hess. Bürgermeister dieses Kreises.

Die Diesjährige Musterung der Eonscriptionspflichtigen des Kreises Hungen, sowie die Prüfung der Einsteher finden den 27. und 28. Juni, die Loosung den 29. statt.

Den 27. Juni

werden die Eonscriptionspflichtigen von

1.

Bellersheim,

11. Griedel,

2.

Bettenhausen,

12. Grüningen,

3.

Birklar,

13. Hattenrod,

4.

Dorfgill,

14. Holzheim,

5.

Eberstadt,

15. Hungen,

6.

Einartshausen,

16. Inheiden,

7.

Ettingshausen,

17. Langsdorf,

8.

Freienseen,

18. Lardenbach mit Solms-Ilsdorf.

9.

Gambach,

19. Laubach.

10.

Gonterskirchen.

Den 28. Juni

20.

Lick,

30. Röthges,

21.

Münster,

31. Traishorloff,

22.

Münzenberg, Muschenheim,

32. Traismünzenberg,

23.

33. Utphe,

24.

Niederbessingen,

34. Villingen,

25'.

Nonnenroth,

35. Weckesheim,

26.

27.

Obbornhofen, Oberbessingen,

36. Wetterfeld,

37. Wolfersheim,

28.

Oberhörgern,

38. Wohnbach

29.

Ruppertsburg,

gemustert, und haben sich daher die Gr. Bürgermeister mit den ConscriptionSpflichtigcn, auf die bezeich­neten Tage jedesmal Morgens präcis %8 Uhr dahier einzufinden.

Die Loosziehung erfolgt den 29. Juni, zu welcher sich sämmtliche Großh. Bürgermesster mit den betreffenden Eonscriptionspflichtigen, Morgens um dieselbe Zeit einzufinden haben.

Ich bemerke hierbei:

a) Die Entscheidung über die Depotansprüche soll jedesmal nach beendigter Musterung ertheilt werden, es haben sich daher diejenigen Militärpflichtigen, für welche das Depot angesprochen wird, mit den be­treffenden Bürgermeister zur Hand zu halten.

b) Ebenso soll gleich nach beendigter Musterung das Erkenntniß der Aerztc über die von den Militär­pflichtigen angegebenen Fehler diesen Militärpflichtigen bekannt gemacht werden, wobei ebenfalls die Gegen­wart der betreffenden Großh. Bürgermeister notwendig ist, damit sie die Einträge in die Listen zu machen im Stande sind.