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Der deutsche Michel.
(Beiblatt.)
Mr. 32. Mittwoch -en 19. April 184:8 ♦
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An die Oberhessen.
Herr Professor Dr. C. Vogt hat in einer Veröffentlichung: „An die Oberhessen/' seine politischen Grundsätze dargelegt und zugleich den Wunsch ausgesprochen , man möge ihn als Abgeordneten nach Frankfurt zur constituireuden Versammlung senden.
Gewiß ist dieses offene Darlegen der Grundsätze, welche derselbe zu vertreten gedenkt, sehr ehrcn- werth und es ist zu wünschen, daß alle diejenigen, welche als Candidaten für die Wahl zur constitui- renden Versammlung austreten, offen und deutlich ihre politischen Ansichten aussprechen möchten, damit man sicher weiß, was man von ihnen, als Vertretern des deutschen Volkes zu erwarten hat, und damit Jeglicher im Stande sey, ihre Ansichten zu prüfen.
Eine solche Prüfung wollen wir nun hier mit den von Herrn Prof. Vogt ausgesprochenen Grundsätzen vornehmen.
Zunächst gibt Herr Prof. Vogt die Forderungen an, welche Herr v. Gagern (in dem Programme der Siebenercommissiou) als die seinigen ausgestellt hat, und erklärt sich mit denselben einverstanden. Alsdann geht derselbe zu Bemerkungen über die Einrichtung der Centralbehörde für Deutschland über, indem er sagt:
„Ein' Volkshaus wollen Alle — d. h. eine „Ständekammer, ein Parlament für ganz Deulsch- „land, hervorgegangen aus der freien Wahl „des Volkes, bekleidet mit den weitesten Rechten, „die einem Volkshause zukommen können."
„Die Commission der Sieben will einen Senat „der Einzel stauten. ES hat ihr offenbar die „nordamerikanische Einrichtung als Vorbild vorge- „schwebt, wo durch Abgesandte der Regierungen ein „Senat gebildet wird. Ich gestehe offen, daß ich „mir über diese Frage noch keine bestimmte Ansicht „habe bilden können. Einerseits ist ein solches Haus „wünschbar, um eine Ueberrumpelung des Volkshau- „ses durch ein ausgezeichnetes Talent oder eine „augenblickliche Stimmung zu verhüten, andrerseits „würde eine Vertretung der Einzelstaaten die Folge „haben, daß alle die einzelnen Zwetschenländchen, „wie Reuß-Greitz u. s. w. einen ewigen Bestand
„hätten. Welches dieser Uebel das größte sey, „darüber erwarte ich Belehrung."
Daß Herr Prof. Vogt hierüber noch keine bestimmte Ansicht hat, ist sehr schlimm, denn gerade dieses ist die Hauptsache, gerade dieses ist der erste und wichtigste Punkt, worüber ein Abgeordneter zur constituireuden Versammlung mit sich im Klaren ferm muß.
Die Sache ist sehr einfach, es handelt sich nämlich um ein Em-Kammer-System oder um ein Zwei- Kammer-System.
Ein System mit einem einzigen Volkshaus für ganz Deutschland auf rein demokratisch er Grundlage, ist nichts anders als eine Republik.
Ein System mit einem Ober- und Unterhaus, wie in England, ist eine konstitutionelle Verfassung.*
Für eine von beiden Verfassungsarten muß man entschieden seyn, wenn man Abgeordneter zur coit- stituirenden Versammlung in Frankfurt seyn will.
Nach seinen vorerwähnten Worten scheint Herr Prof. Vogt hierüber wirklich im Zweifel zu seyn, nicht aber nach den folgenden, denn er sagt weiter unten:
„Eine republikanische Verfassung, ähnlich der „amerikanischen, betrachte ich als das Ideal einer „Staatsverfassung."
Ist das wirklich die Ansicht des Herrn Prof. Vogt, so muß er als Abgeordneter die Republik, und nur diese verfechten. Stimmt dann die Mehrheit der Versammlung gegen eine Republik, so ist er überstimmt und muß sich dieses gefallen lassen, er mag wollen oder nicht. — Wozu also das Gerede vom „nicht Anschließen an den Terrorismus der Parteien" 2c. ? Das wollen wir hoffen, daß Herr Prof. Vogt es nicht machen werde wie Hecker und Struve.
Warum sagt Herr Prof. Vogt nicht lieber bestimmt und klar: ich werde für eine republikanische Verfassung stimmen? — Wir wollen ja Jedem seine Ansicht ungeschmälert gelten lassen, und wer dann ebenfalls für die Republik ist, der gebe Herrn Prof. Vogt seine Stimme, wir werden ihn darum nicht minder ehren. Aber klar muß man mit sich


